Positiv überrascht: Stabi HH antwortet Pfingstsonntag per Twitter (Gebührenfreiheit für Schüler)


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Drum lese genau, bevor du Nachts um 4h etwas veröffentlichst und dich ungerechtfertig erbost. In den Kommentaren klärt sich, dass ich dem kleinen, aber entscheidenden Wörtchen “nicht” zu wenig Beachtung geschenkt und damit im Ersten Absatz Blödsinn erzählt habe, bevor ich vom eigentlichen Thema abgewichen bin. Gut, dass ders Blog keine große Strahlkraft hat…
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Eigentlich wollte ich prüfen, wo man Senatsdrucksache 2010/2722 einsehen kann (dort wurde die Gebührenbefreiung für Hamburger Schüler für Ausweise in wissenschaftlichen Bibliotheken beschlossen). Eigentlich wollte ich auch prüfen, wo dieser zurückgenommen wurde, so dass im Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 2011 (Ausgabe 47) auf Seite 534 plötzlich explizit wieder Schüler allgemeinbildender Schulen genannt werden und damit auch bei der Stabi wieder 20,- für einen Jahresausweis zahlen müssen (den Sinn eines Monatsausweises – für 5 EUR – empfinde ich als zweifelhaft). Und eigentlich wollte ich am Dienstag dann eine Mail an die Stabi oder ggf. einen Abgeordneten verfassen.

Eher aus einer Laune als aus einer Erwartungshaltung heraus, habe ich sie statt dessen vorhin um 0h herum per Twitter angeschrieben. Umso größer die Überraschung, das a) eine Antwort kam und b) der Senatsbeschluss bekannt war und c) die Klärung für nächste Woche in Aussicht gestellt wurde. Allerdings habe ich in dieser Sache Ende letzten Jahres schon mal eine Mailanfrage gestartet. Damals stand die Ausnahmeregelung noch korrekt auf der Webseite, aber vor Ort wussten die Mitarbeiter nichts davon und verlangten trotzdem Gebühren von den Schülern (so von mehreren geschildert). Eine schnelle Antwort kam auch damals, allerdings gab es danach kein Feedback mehr von Schülern…

Da die Gebührenordnung einheitlich für die wissenschaftlichen Bibliotheken ist, es ist immer das selbe Dokument, gilt das natürlich auch für die TUB Harburg, die auch nicht separat auf diese Ausnahme hinweist. Wo ich gerade beim prüfen bin: die HAW ist vorbildlich, wenn es um die Gebühren und den Hinweis auf die erforderlichen Unterlagen geht, wundern tu ich mich allerdings über die Altersuntergrenze von 16. Das Informations- und Medienzentrum (IMZ) der HCU vergisst die Schüler hingegen wieder. Positiv ist dafür wiederum die Bibliothek der Helmut-Schmidt-Uni, die anscheinend von der Gebührenordnung nicht betroffen ist und den Zugang für Stadtleser – inklusive Schülern – besonders einfach gestaltet; hatte ich gar nicht mehr in Erinnerung, dass ich so einfach an meinem Ausweis gekommen bin damals.

Insgesamt empfinde ich es, insbesondere seitens meines Berufsethos her, als sehr bedauerlich, dass ich immer wieder den Eindruck erneuert finde, dass Nicht-Studenten, insbesondere Schüler, draußen gehalten werden sollen. Bisweilen hört man munkeln, in anderen Bundesländern (vielleicht sind es auch eher gallische Dörfer?) sei es gang und gäbe, dass Schüler für Facharbeiten Unibibliotheken besuchen und dort Schulungen erhalten. Hier hört man hingegen eher die Klagen, sie seien so unvorbereitet. Gerade für die Profil-Oberstufen, auch wenn deren Zukunft mit der Ausdehnung des Zentralabiturs nicht rosig aussieht, wären solche (beworbenen, etablierten) Angebote sehr sinnvoll; allerdings habe ich auch nur von der Stabi explizit die Auskunft bekommen, dafür seien keine Gelder vorhanden. Vielleicht eine weitere verpasste Gelegenheit die Eigenständigkeit und die Notwendigkeit von – Achtung, Buzzword – Informationskompetenz zu fördern.

Wenn das Klagen schon einmal begonnen hat, dann kann man die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) auch nicht ganz ungescholten lassen. Für den gelegenheitsleihenden Erwachsenen sind die Karten recht teuer. Gerade wurden die Gebühren noch erhöht, begründet u.a. mit dem neuen Service, dass man nun eine Erinnerungsmail für die Rückgabefrist erhält – die postalische Mitteilung dazu hat mich durchaus zum Lachen gebracht. Leihgebühren darf eine Bibliothek naturgemäß nicht nehmen, aber aus irgendeinem Grund war der Service für die Erstellung einer Premiumkarte (Ausleihe auch von DVDs) immer teurer als der für eine Standardkarte, aber nun werden ja beide zusammengelegt. Und man zahlt dann natürlich auch gerne 5 EUR mehr (40 EUR insgesamt), weil man nun auch 70 statt 50 Medien auf einmal ausleihen darf. Zugegeben, besonders teuer ist es nur für Erwachsene. Für Kinder/Jugendliche sind es 5-8 EUR im Jahr und die Überziehungsgebühren sind geringer. Dennoch habe ich mich gerade in den letzten zwei Jahren in der Schulbibliothek gefragt, ob sie wirklich gut begründet – abseits von gefühlten Zwängen – sind (auch gegenüber anderen Gruppen, z.B. Nicht-Erwerbstätigen). Es kommen doch immer wieder welche, die zu Hause kein Internet haben, vielleicht auch keinen PC oder Drucker. Und ich höre öfter den Satz “Ist mir zu teuer” als “Bücherhallen ne” (natürlich noch öfter “Gibt es doch alles bei Google”). Ich sehe immer wieder verdrehte Augen, wenn ich das sage, aber ich glaube trotzdem, dass auch so eine geringe Gebühr eine Hürde für diejenigen sein kann, die am meisten von einer freien Ausleihe profitieren würden; für alle anderen wäre es sicher auch eine niedrigere Hürde, die Schwellenangst sollte man vielleicht nicht unterschätzen. Abgesehen von dieser unbelegten Annahme bin ich auch dem Gedanken verhaftet, dass sich eine wesentliche “Existenzberechtigungsgrundlage” von Bibliotheken aus dem Grundrecht auf freien, unbeschränkten Zugang zu Informationen ableitet (alleiniges Lesen in Bibliotheksräumen ist beschränkend).

Leider konnte ich nur Mittwoch auf dem Bibliothekarstag sein, aber ich wäre zu gerne bei der Podiumsdiskussion Was ist faul im deutschen Bibliothekswesen mit diesen Themen gewesen – nicht allein, aber wesentlich wegen des Themas Gebühren (es werden Eintrittsgelder verlangt?!? Warum gehen Bibliotheken nicht gleich an die Börse, liegt im Trend). Vielleicht sollte der nächste Bibliothekarstag mal unter das Motto Bibliothekspraxis- und ethik gestellt werden, nicht nur als kleines Randthema.

An dieser Stelle, vier bzw. fünf Absätze später als geplant, soll es dann auch mit dem Mosern reichen. Da war so ein Grund, warum diesers (ha) Blog so wenig Aktivität verzeichnet.


6 Antworten zu “Positiv überrascht: Stabi HH antwortet Pfingstsonntag per Twitter (Gebührenfreiheit für Schüler)”

  1. Die Gebührenordnung von 2012 ist für eine Bibliothek trotz allem nicht viel Geld. Auch weil es für ein Jahr ist. Die Bibliothek arbeitet mit Sicherheit nicht kostendeckend. An Gebührenordnungen ist oft wenig zu machen. Die Ordnungen sind festgeschrieben, als Einzelner hat man kaum eine Chance sich dagegen zu wehren. Auch selbst dann nicht, wenn man kein Internet hat, und sonst nicht an Informationen kommt. Natürlich gibt es über beispielsweise Google bestimmte Quellen, die man vielleicht auch in Universitäten finden könnte.

  2. Nachdem wir das mit der Gebührenbefreiung geklärt hätten, hier noch die Auskunft unserer IT-Abteilung zum Problem des Nicht-Standardports beim Online-Anmeldeformular:

    “Leider müssen wir noch eine Weile mit diesem Anmeldeformular auskommen. Eine neue Version, die auch den Standardport 443 verwendet, ist in Arbeit. Diese wird in den nächsten Monaten zur Verfügung gestellt.” 

  3. Wie äußerst peinlich, ich nehme alles zurück. Ich würde den Post beinah gerne aus dem Netz tilgen, aber nun stehen ich auch zu meiner Vernageltheit. Nachdem mir jmd. sagte “Warum kostet es nun 20,-” und da tatsächlich etwas neues Stand und die Ausnahme auf der HP an gewohnter Stelle fehlte. Das “nicht” mit Bezug bis zu den Schülern ist da untergegangen. Verklausuliert ist es aber schon, kompetent meinerseits wars trotzdem nicht.

    Also vielmals Entschulding und vielen Dank für die Klärung auf allen Kanälen 🙂

  4. Ich vermute, Sie lesen die GBO falsch. Die Schüler sind dort doch ausdrücklich als zugehörige Gruppe der Ausnahmefälle innerhalb der Natürlichen Personen aufgelistet, d.h. sie gehören zu dem Personenkreis, der wie Uni-Angehörige und Studierende, von der Gebühr befreit ist.

    Zu den Ports kann ich nichts sagen, gebe das aber mal an unsere IT-Abteilung weiter.

  5. Ich war um die Zeit wohl nicht ganz wach, denn ich hatte die Kürzel gesehen und dachte noch “ach, Markus Trapp ist auch dabei” 😉

    So ganz versteh ich es aber noch nicht, denn in der aktuellen GBO steht doch nun wieder falsch aber explizit “… sowie zur Personengruppe der Schülerinnen und  Schüler allgemeinbildender Schulen gehören …: 20,- EUR”.

    Ok, es gibt den Hinweis auf die Gebührenfreiheit unter Ausleihe > Ausleih-ABC > Ausweis > Voraussetzungen, Zulassung und Gebühren (Ausweisgebühren), aber an anderen Stellen kommt man auch (logisch) auf die 20,- EUR die, die Gebührenordnung nennt. Nämlich unter Ausleih-ABC > Rechtliches > Gebühren und bei der “<a href=”http://www.sub.uni-hamburg.de/bibliotheken/portrait/organisation/verordnungen-und-vereinbarungen/kurzfassung-gebuehrenordnung.html”>Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken (Kurzfassung)”.

    Ich finde das ungemein uneindeutig, zumal man durch die direkte Verlinkung eher bei der Kurzfassung landet und nicht bei dem Ausweistext. Vielleicht bin ich ein Haarspalter?

    Achso, muss die Onlineanmeldung eigentlich über einen Nicht-Standardport laufen? Ich war etwas irritiert, als Schüler die Seite nicht aufrufen konnten, weil in der Schule regulär nur Port 80, 443 etc. erlaubt sind. Doppelt gespaltenes Haar… 😉

    Trotzdem, find ich wirklich Klasse, dass ihr so einen fixen Service habt, auch wenn ich oben des Nachts mehr in meckern und ab von meinem ursprünglichen Lobvorsatz gekommen bin.

  6. Erstmal freut es mich, dass Sie über meine rasche Reaktion positiv überrascht waren. 😉

    Desweiteren habe ich heute den Sachverhalt Ihrer Tweetanfrage – wie angekündigt – nochmal hier im Haus eruiert und entsprechend erneut beantwortet. Es war tatsächlich so, wie bereits Sonntag-Nacht von mir angedeutet. Der Hinweis in der HP-Kurzfassung war nur zwischenzeitlich notwendig geworden, da der Hamburger Senat es 2010 versäumte, die Gebührenbefreiung für Schüler Allgemeinbildender Schulen anzuzeigen. Als die GBO Ende 2011 auf unseren Antrag hin nochmals aktualisiert wurde, und die Schüler unter den Ausnahmen der Natürl. Personen, die normalerweise 20 € bezahlen müssen, korrekt aufgeführt wurden, nahmen wir den gesonderten Hinweis auf diese Befreiung im Einleitungstext auf der Website wieder raus. 

    Es gilt also nachwievor das, was auf der Website unter Ausweisgebühren (s. Tabelle am Ende der Seite) aufgeführt wird:

    Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen:kostenlos