27. Februar 2009
Urheberrecht: sehr gutes Dossier der bpb
Verfasser Tobi | Kategorie: Bibliothekarisches |
Tags: E-Books, Urheberrecht
Ich bin gerade auf die Seite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und dort auf das Dossier Urheberrecht gestoßen. Dort ist alles (vieles) sehr schön verständlich erklärt was in Sachen Urheberrecht wichtig ist, wobei mir insbesondere das Urheberrecht in Bildern gefallen hat. So spannend ist eine einzelne “informative” Internetseite eigentlich nicht, aber immerhin hat man hier ein redaktionelles Angebot, dass wahrscheinlich auch in Zukunft recht aktuell gehalten werden wird und das allgemein gut verständlich sein sollte.
Interessant ist übrigens auch die dort besprochene dänische Filmdokumentation Good Copy, Bad Copy (Internetseite der Dokumenation, wo man sich den Film im Browser ansehen oder auch runterladen kann). Bei dem Artikel erfährt man auch (was man aber auch sonst sieht):
Als öffentlicher Bildungsanbieter hat sich die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb 2007 entschlossen, Angebote, wo möglich, sukzessive unter Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen: Einmal von öffentlichen Mitteln bezahlte Inhalte sollen der Öffentlichkeit auch so weit als möglich zu Verfügung stehen. Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen sollen die Materialien der bpb speichern, kopieren, verbreiten und vorführen können.
Dort gelandet bin ich übrigens, weil mir bei dem bibliothekarisch.de-Beitrag E-Books in Würzburg führen zum Streit dieser Kommentar bei Amazon zu meinem neuem Scanner einfiel, der schon vor dem Kauf sich eine kleine Frage bei mir im Hinterkopf bilden ließ. Kurz zusammengefasst: der Scanner ist sehr klein und brauch nur einen USB-Anschluss zur Stromversorgung und der Kommentator nutzt ihn “[...] sowohl zu Hause, als auch mobil (in der Bibliothek) [...]“. Da stellt sich doch die Frage, wer jetzt eigentlich für Kopien zahlt - der Scannerkäufer über die Abgabe an die Verwertungsgesellschaft beim Kauf oder die Bibliothek über die Bibliothekstantiemen.
So langsam habe ich meine Antwort: Wenn der Scanner oder der bibliothekseigene Kopierer genutzt wird, dann wird über die Geräteabgabe gezahlt. Leiht der Benutzer ein Buch aus, dann werden die Tantiemen fällig. Leiht er es aus und scannt/kopiert es zu Hause, dann war das Werk wirklich wertvoll, weil er doppelt bezahlt (Tantiemen und Gerätepauschale). Irgendwie habe ich die Ahnung, die Antwort könnte falsch oder nicht ganz vollständig sein.
Am Fall Würzburg finde ich noch den Aspekt interessant, dass die Studenten, die nicht das Glück haben ein Buch aus Fleisch… Papier und Lettern in die Hand zu bekommen im Hintertreffen sind, da sie nicht mal mehr einen Teil aus den E-Varianten kopieren/drucken können, deren rechtmäßigkeit zwar (vom Börsenverein) umstritten ist, die aber anscheinend derzeit noch nutzbar sind. Zumindest, wenn ich die Aussage aus dem zitierten golem-Artikel richtig verstehe:
Seitdem [Abmahnung des Börsenvereins; Anm. d. Verf.] lassen sich die Bücher nicht mehr ausdrucken oder kopieren. Die Studenten müssen also Textpassagen, die sie in eigenen Arbeiten verwenden wollen, wieder vom Bildschirm abschreiben oder abtippen.
(Das “wieder” ist etwas verwirrend). Das Buch konnte man noch auf den Kopierer legen, hier muss man tatsächlich von Hand abschreiben. Immerhin ist dies wohl nach § 54 Abs. 2 UrhG nicht vergütungspflichtig. Na, wenn das nicht mal zur Bildungselite mit Handarthrosen führt . Viel Nutzloseres als ein E-book, das nur zu bestimmten Zeiten an einem bestimmten Ort gelesen - und eigentlich nur das - werden kann, kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Trotzdem kann ich den Börsenverein bis zu dem Punkt verstehen, wo er ein Problem darin sieht, dass ein Werk “plötzlich” völlig frei von jeglichen Beschränkungen verfügbar gemacht wird. Bis zu dem Punkt aber auch nur. Man könnte aber auch da versuchen mal konstruktiv an die Sache heranzugehen.
Ein Konzept, das mir speziell für Bibliotheken sehr gut gefallen hat, wird von Wiley InterScience angeboten. Genaueres kann man auf der Wiley Seite unter Services for librarians und dort unter Access options finden. Ich habe mir die aktuellen Konditionen und Möglichkeiten jetzt nicht noch mal genau angeschaut, aber damals bei meinen Praktikum in der TUB Hamburg-Harburg hab ich es mal ausprobiert und eine kurze Beschreibung der Funktionsweise findet sich bei der TUB. Der Clou ist, dass man sich nur einmal innerhalb der Bibliothek bei Wiley anmelden muss und dann eine sehr lange Leihfrist für alle lizensierten Titel freischalten kann (ich glaube drei Monate), die man dann nach Ablauf in der Bibliothek wieder erneuern kann. Auf die Titel hat man dann eben über die Wiley-Seite von zu Hause Zugriff. Das der gleichzeitige Zugriff auf einen Titel (oder generell) nicht beschränkt ist, ist das Sahnehäubchen. Auf jeden Fall aus Nutzersicht, aber irgendwie muss das Modell ja auch für Wiley rentabel sein. Wie es mit den Druckmöglichkeiten war, weiß ich leider nicht mehr, aber ich glaube es war limitiert, dabei aber großzügig bemessen (auch der fettgedruckte Hinweis bei der TUB lässt dies erahnen).
Vielleicht wäre ein ähnliches Modell ja auch ein Ansatz für eine sinnvolle(re) Umsetzung bzw. Ausarbeitung des § 52b des Urheberrechtsgesetzes, auf den der golem-Artikel eingeht. Zumindest ist es vom Grundprinzip her der “anlogeste” Ansatz zur Leihe (auch wenn es bei Wiley noch Sahne dazu gibt) von E-Books (… der mir bekannt ist). Solche leihen wären zudem gut mit dem Ansatz der Tantiemen vereinbar, weil zählbar. Ganz ohne die und DRM geht es “gerechtigkeitshalber” sicher nicht, aber man könnte eben konstruktiver sein als mit einer Abmahnung, insofern es ja auch um ein wichtiges Gut geht: Bildung für die Wissens- und Textproduzenten von Morgen. Um viel andere Interessen kann es bei Studenten und Bibliotheken auch kaum gehen - viel (mehr) Geld dürfte mit beiden nicht zu verdienen sein, dafür aber später mit dem Wissen der Absolventen.
Nun, eigentlich alles nicht so neu, nicht so differenziert und eigentlich wollte ich ja auch nur auf die schöne Seite des bpb Hinweisen
Spannung, ob dieser blöde Editor nun auch im Firefox korrekt funktioniert…
Ich glaub ich bin mittlerweile etwas zu mißtrauisch. Umso mehr freut es mich dann aber, dass Bibliotheken in dieser Hinsicht schon etwas sensibilisierter sind. Solang nun ein Herr Schäuble nicht auf die Idee kommt, dass hier Vorratsdatenspeicherung mit gelegentlicher Rasterung eigentlich auch eine super Terrorismusprävention wäre.
Mittlerweile haben die Benutzer es aber auch schwer, wenn sie für Datenschutz- und Urheberrechtsfragen sensibilisiert sein sollen - beides teils schwer zu durchschauen.
Fiel mir ein, weil ich das Buch schon in den Händen gehalten habe. Wer es altmodisch will, kann sich für 2,00 Euro Schutzgebühr plus Versandkosten das Buch zusenden lassen.
Wiley InterScience ist für mich ein neuer Service. Iich empfand ihn als eine interessante Option, die über die Enge des Pay-per-View-Verfahrens hinausgeht, aber auch nicht so ein Pauschalangebot ist wie es beispielsweise Springer mit seinen E-Book-Paketen zur Verfügung stellt.
Würzburg war eine angenehme Überraschung, da man hier nicht einfach abgewartet hat, sondern versucht hat, im Rahmen des Urheberrechts ihr Bibliotheksangebot zu verbessern. Ich hoffe nur, dass man sich im Vorfeld ein gutes Risikomanagement überlegt hat. Sollten sich allerdings die erhobenen Vorwürfe von Buchreport bestätigen, dass hier die Bücher komplett ungeschützt zur Verfügung gestellt worden sind, fürchte ich, dass man hier den Bibliotheken einen Bärendienst erwiesen hat.
<blockquote>Ich gebe zu, dass mein Gedankengang in dem Beitrag etwas konfus war, aber der Leitgedanke war, ob es nicht einen besseren Weg als Kostenlosexemplar für alle kontra Unterlassungsauforderung geben könnte, der dabei beiden Seiten gerecht wird. Zugegeben wohl eine rhetorische Frage, weil sich letztlich anscheinend alles nur innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen regeln lassen will.</blockquote>
So wirr fand ich den Gedankengang gar nicht. Springe vermutlich selbst meistens von a nach b über c. Es gibt Wege, aber die bedeuten Zugeständnisse und Mut von allen Seiten. Bibliotheken sollten sich ein Zusammenschauern bei der Erwähnung von Digitalem Rechtemanagement verkneifen, denn das muss ja nicht unbedingt mit brachialen technischen Maßnahmen verbunden sein. Hier gibt es ja bereits gute forensische Methoden, die gerade erfolgreich von der Musikbranche eingesetzt werden, z.B. Fingerprints oder Wasserzeichen. Aber auch von den Verlagen ist Mut gefordert. Springer, die ihre E-Books im Rahmen von IP-Adress-Bereichen relativ ungeschützt zur Verfügung stellen,ist offensichtlich auch nicht pleite gegangen. Der dritte Punkt ist eine zunehmende Sensibilisierung der Nutzer für das Urhberrecht.
Zweiter Aspekt deines Kommentars: Anonymität
Ganz anonym wird man sicherlich auch in der Bibliothek selbst gedruckte Werke nicht nutzen können. In dem Moment, wo man ein Buch ausleiht, wird es in der Datenbank auch mit einem Namen verknüpft. Allerdings diese Verbindung wird in der Regel in dem Moment komplett gelöscht, wo das Buch ein drittes Mal durch einen anderen entliehen wird. Es lässt sich auch anhand des Namens kein Leihprofil erstellen. (Das sind meine Erfahrungen mit verschiedenen Bibliothekssystemen.) So kann man hier aufgrund von Datenschutzverpflichtungen schon von einer - ich würde mal sagen - konstruierten Anonymität ausgehen.
Im digitalen Umfeld gerade bei der direkten Benutzung von Verlagsangeboten ist die Erstellung eines Nutzungsprofils nicht gänzlich auszuschließen. Und beim Download von Dateien können durch die Einbindung z.B. von rückverfolgbaren Nutzernummern oder auch Klarnamen der Weg der Dateien sehr genau und sehr lange nachvollzogen werden. Hier sehe ich eine besonders wichtige Aufgabe von Bibliotheken, die durch ihre vermittelnde Funktion zumindest eine mittelbare Anonymität zusichern können.
Du kannst auf jeden Fall sicher sein, dass deine Daten in der Bibliothek komplett getilgt werden. Bei mir auf Arbeit werden die Daten automatisch nach einem Jahr Inaktivität gelöscht. Als Student verschwinden sie somit spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation. Das passiert eben aus Gründen der Datensparsamkeit und, so hat man es mir erklärt, auch aus Datenschutzgründen automatisiert.
Privatunternehmen sind nicht so streng an den Datenschutz gebunden wie öffentlich-rechtliche Institutionen (wenn ich mich da richtig an meine Rechtsvorlesungen erinnere. Bei privaten Firmen gilt: Wenn man sicher gehen will, dass einem nichts passiert, muss man wohl die klein- und graugedruckten Datenschutzvereinbarungen und AGBs wohl durchlesen.
Als Nutzer muss man in den Fällen immer entscheiden, welche Vorteile man haben möchte und welche Informationen dafür preisgeben will oder ob man sogar ganz auf die Informationen verzichten will. Da kauft man leider manchmal die Katze im Sack und in vielen Fällen sind private Daten die harte Währung für ein kostenlosen Angebot. Alles und jeder hat seinen Preis.
Upps, wieder ein langer Kommentar, dabei wollte ich dich einfach nur kurz noch auf eine interessante Website in Bezug auf E-Books hinweisen. 8o)
Danke für den Hinweis auf Buch und PDF
Wiley InterScience fiel mir als besonders positives Beispiel ein. Mit den Rahmenbedingungen bin ich nicht so vertraut, aber immerhin scheint ein solches Modell nicht prinzipiell wirtschaftlich rentabel/sinnvoll unmöglich zu sein. Selbstverständlich muss ein Verlag dazu bereit sein, andererseits muss es ja nicht gleich so “radikal” sein. Allerdings war die UB Würzburg auch schon einigermaßen “radikal” in ihrem Vorgehen. Ich gebe zu, dass mein Gedankengang in dem Beitrag etwas konfus war, aber der Leitgedanke war, ob es nicht einen besseren Weg als Kostenlosexemplar für alle kontra Unterlassungsauforderung geben könnte, der dabei beiden Seiten gerecht wird. Zugegeben wohl eine rhetorische Frage, weil sich letztlich anscheinend alles nur innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen regeln lassen will.
Die Frage der Anonymität finde ich interessant. Allerdings hunderpozentig anonym (also gänzlich nicht elektronisch rückverfolgbar) ist meine Nutzung in der Bibliothek auch meist nur, wenn ich vor Ort lese und auch an den Terminals keine Benutzerkennung benötige, aber schon nicht mehr, wenn ich Ausleihe - ich wäre mir nichtmal sicher, ob meine Daten in allen Bibliotheken komplett getilgt werden, wenn ich meinen Benutzerausweis nicht verlängere. Im Sinne der Datensparsamkeit sollte mein “Ausleihprofil” auch bei korrekter Rückbuchung regelmäßig gelöscht werden - ich bezweifle, dass das der Regelfall ist.
Es ist sicher noch mal eine andere Kategorie, wenn ich einem Privatunternehmen einige persönliche Daten zur Verfügung stelle. Es hängt dann aber auch wieder von den (Datenschutz)-Vereinbarungen im Einzelnen ab, bei denen der Nutzer natürlich wieder selber entscheiden muss, ob er sie annehmen will. Bis zu einem gewissen Grade finde ich es legitim, wenn versucht wird eine Kundenbindung aufzubauen, wenn dafür auch etwas geboten wird und dem Kunden (also hier insbesondere Studenten) klar ist, welche Konditionen gelten.
Interessante Frage jedenfalls. Vielleicht würde ich soweit gehen und Webemails akzeptieren um den “Verlust” der auf Semesterzeit vorgemerkten Bibliotheksexemplare eines (mehrer) Titels zu umschiffen. Besonders wünschenswert wäre ein solcher Ansatz sicher nicht, aber so lang mir weiterhin die Wahl bliebe, auf die Verfügbarkeit des Printexemplares zu warten (also quasi Status Quo), dann kann ich immerhin selber entscheiden, ob ich Anonymität preis geben will.
Das Dossier gibt es auch als Buch Urheberrecht im Alltag
und dahinter stecken die Jungs von irights.info. Man kann daher dieses Werk auch kostenlos als PDF herunterladen.
Wiley InterScience ist ein netter Service, der zeigt, welche nutzerfreundlichen Services man auch im Rahmen des Urheberrechts anbieten kann. Allerdings liegt hier die Umsetzung im Interesse des Verlages. Schwierig ist dieses Modell dann, wenn Verlage dies nicht möchten.
Statt Verlagsangebote im digitalen Sektor zu machen, die unproblematisch zu nutzen sind, versteckt man sich hinter eigenen Angeboten mit hohen Einstiegshürden - wenn ich da mal an Beck-Online denke. Der Verlag wird ja als das Opfer hingestellt.
Das Angebot von Wiley kann man vielleicht als ein mögliches Geschäftsmodell bezeichnen, das vielleicht Schule machen sollte. Allerdings, hier wird die Benutzung der Information personalisiert (man muss sich ja mehrfach anmelden - in der Bibliothek, am Bibliotheksrechner und dann auf der Website). Was passiert mit der Möglichkeit zu anonymen Benutzbarkeit von Information? Eine namentliche Anmeldung ist bei der Terminallösung nicht notwendig.
Ach ja, und das “wieder” bedeutet wohl, dass der Autor des Golem-Artikels damit meint, dass die lieben Studenten wieder in die Zeit zurückgezwungen werden, als man Bücher eben noch per Hand kopieren musste. Was heute erlaubt ist oder was nicht wird bestimmt durch den Aufwand, den man damit hat und welche Qualitätseinbußen zu verzeichnen sind. Je mehr Aufwand und je weniger Qualität, desto eher darf man kopieren.