19. Februar 2009
Ein Bibliothekar namens Google
Verfasser Tobi | Kategorie: Bibliothekarisches |
Tags: Digitalisierung, E-Books, Google Book Search, Urheberrecht
Einen Artikel mit diesem Titel kann man wohl nicht einfach ignorieren. Zeit-Online: Ein Bibliothekar namens Google.
Google scannt weltweit Bücher und verärgert damit Verlage und Autoren. In den USA haben sich die Parteien geeinigt. In Deutschland fühlen sich die Publizisten übergangen
Sehr interessant wie - möglicherweise - von einem Unternehmen Tatsachen geschaffen werden, die die nationalen Rechtsauffassungen bezüglich des geistigen Eigentums (bei uns Urheberrecht) weltweit ziemlich links liegen lassen, dabei aber auf sie zurückwirken könnten. In gewisser Weise ist es dann egal, ob man eine solche (die) Lösung als “pragmatisch” oder “ungerecht” empfindet - spätestens wenn sie steht, dann muss man mit ihr umgehen und wohl kaum indem man nur über “Kleinigkeiten” diskutiert, wie die Rechtmäßigkeit von Kopien für das Klassenzimmer oder den Versand von digitalen Kopien per E-Mail durch Bibliotheken. Zumindest könnten einem Gedanken in diese Richtung kommen oder?
Neben dem FAZ-Artikel gibt es nun also noch einen TAZ-Artikel (Open Enteignung), die Unterschriftensammlung des Herrn Reuß, noch einige weitere Artikel und vor allem viel Kritik.
Eine ausführliches und informatives Essay von Matthias Spielkamp mit dem Titel Open Excess: Der Heidelberger Appell gibt es auf perlentaucher.de. Außerdem noch eine gute Zusammenfassung bei golem.de: Ein Kulturkampf um das Wissen - Die Medienkampagne gegen Google Books und Open Access
Sehr viel ausführlicher auseinandergesetzt mit dem im letzten Kommentar genannten FAZ-Artikel hat sich bibliothekarisch.de in dem Beitrag Das Dilemma des Autor-Google-Verhältnisses.
Interessanter Artikel dazu heute bei der FAZ: Die Google-Strategie - Das Teuflische an diesem Plan. Interessant im Bezug auf diesen Beitrag fand ich folgende Aussage:
Mein spontaner Gedanke - falls man in dem Zitat eine Kritik erkennen kann: Ist das denn eigentlich “verwerflicher”, als Lobbyismus in der Politik. Eine Gerichtsentscheidung kann ja auch gegen die “geschaffenen Fakten” sprechen (genaugenommen schafft die Entscheidung eigentlich erst echte Fakten). Dabei sagt eine solche Entscheidung doch, ob die vom Unternehmen geschaffenen Fakten dem geltenden Recht entsprechen. Sicher ein etwas undifferenzierter (spontaner) Gedanke, wenn man u.a. an die internationalen Konsequenzen und auch die unterschiedlichen Rechtsmittel wie z.B. die Sammelklage denkt. Trotzfem geht es anscheinend ohne Druck so oder so nicht. Allerdings können natürlich auch nicht viele so viel (potentiell berechtigten) Druck wie Google generieren…