Zwei Bücherhallen in Hamburg – Poppenbüttel und Sasel – sollen geschlossen bzw. beim Einkaufszentrum Poppenbüttel zusammengelegt werden.

Am 3.12.06 berichtete netbib dazu über den Sitzstreik in Sasel und wies auf den Artikel Saseler besetzten ihre Bücherhalle im Hamburger Abendblatt hin. Zu dem Umstand der Schließung habe ich dort bereits kommentiert und auch auf einen Beitrag Wir legen uns quer: Initiative besetzt Saseler Bücherhalle der Hamburger Initiativenzeitung (HIZ) hingewiesen.

In dem Blogeintrag gab es damals auch einen interessanten Kommentar von Axel Schaper. Heute ging ein E-Mail mit Hinweis auf einen weiteren Kommentar ein.
Dort mach Herr Schaper darauf Aufmerksam, dass die Auslage der HIZ in der HÖB untersagt wurde. Als Quellen dazu nennt der die Artikel der HIZ (Hamburger Öffentlichen Bücherhallen: HAMBURGER INITIATIVENZEITUNG verboten vom 22.12.06) und der Welt (Streit über Zeitschrift: Gewerkschaft wirft Bücherhallen “Zensur” vor vom 23.12.06).

Soweit ich das den Artikeln entnehme, ist die Haltung der HÖB (genauer wohl deren Leitung), dass es “nicht dem Stiftungsauftrag [entspreche], Parteien und Initiativen die Bücherhallen zur Verbreitung ihrer Zeitschriften zur Verfügung zu stellen” (Welt), da damit die Neutralität in Frage gestellt sei (vgl. HIZ). Der TAZ-Artikel Initiativenzeitung in Bücherhallen verboten zitiert die Direktorin Schwemer-Martienßen folgendermaße: “Das ist bei uns so üblich, dass keine politischen Botschaften Dritter bei uns ausliegen”. Interessant auch die Aussage von Vizedirektorin Grüttner in der Welt: “Es ging bei dieser Entscheidung überhaupt nicht um Inhalte.”
Die HIZ, über deren Herausgeber Ralf Flechner, hingegen stellt fest, dass sie überparteilich sei und damit die Neutralität nicht gefährde (lt. HIZ). Außerdem weißt der HIZ-Artikel darauf hin, dass die Genehmigung zur Auslage auf dem Amtsweg erwirkt worden sei.

Die ganze Thematik erinnert mich an ein Referat zu Zensur in öffentlichen Bibliotheken vor 2-3 Semestern. Die Quelllage, eben insbesondere mit dem Schwerpunkt Bibliotheken, zu dem Thema war damals, und scheint mir immernoch, mager zu sein. Eine gute Übersicht der Möglichkeiten zur Zensur in Bibliotheken bietet der fast 30 Jahre alter Artikel In Bibliotheken: Zensur, Selbstzensur und Gesinnungsschnüffelei : Auswirkungen des 14. Strafrechtsänderungsgesetzes. Der Punkt 5 “Erschwerung der Ausleihe bzw. Ausleihbeschränkungen durch Richtlinien” ist dabei auch heute nicht so fern der Wirklichkeit. Bei meinem Praktikum in der TUB Harburg wurde auch ein “Giftschrank” erwähnt, wobei ich mir nicht sicher bin, ob dieser jetzt eine Reaktion auf 9/11 war (Atta studierte ja immerhin an der TUHH) oder schon vorher bestand. Soweit ich mich entsinne ist der Zugang dort auch nur bei nachgewiesenem Foschungsinteresse möglich. Solang die Quellen über den Katalog erschlossen sind, scheint mir das für bestimmte Quellen bis zu einem gewissen Grad in Ordnung zu sein, aber das “nachgewiesenem Foschungsinteresse” könnte diesen Grad kritisch überschreiten. Soweit nur ein abschweifender Gedanke.
Nach diesem kleinen Ausreißer zurück zum Titel. Hinsichtlich der Frage, ob hier eine Zensur stattfindet, scheinen mir zwei Aussagen interessant zu sein. Zum einen wird auf die Neutralität, im Sinne des Stiftungsauftrages der HÖB, hingewiesen und zum anderen gesagt, dass es bei dieser Entscheidung überhaupt nicht um Inhalte gegangen sei.

Jetzt hatte ich den absurden Gedanken, dass es doch einfach möglich sein sollte, über die Seite der HÖB mal schnell gucken zu können, was (ob) die Satzung zu dieser Neutralität sagt – insbesondere was sie gefährdet und wie dies formal, ohne inhaltliche Bewertung möglich sein sollte. Ich finde sie dort jedenfalls nicht.

Als ich mir jetzt daraufhin mein Referat nochmal durchgelesen habe, bin ich auf den die Dokumentation des Vortrages Eine Zensur findet nicht statt… oder? (PDF) Roland Seim gestoßen (vom dem es auch ein umfassendes und sehr gutes Buch zu dem Thema gibt: Amazon). Der erste Satz unter Definition lautet dort “Der Begriff ‘Zensur’ umfasst im Sprachgebrauch zugleich Bewertung als auch Verbot”. Obwohl es eine ganz einfacher Definitionsansatz zur Zensur ist, scheint mir damit der Satz “Es ging bei dieser Entscheidung überhaupt nicht um Inhalte.” beinah wie der Versuch einer lehrbuchhaften Verwehrung gegen Zensurvorwürfe. Versuch weil man genaugenommen damit natürlich festlegen müsste, dass eine Bewertung nur über Inhalte stattfindet und nicht z.B. über den Herausgeber. Explizit wird aber eine Einschränkung nach eben diesen Herausgebern getroffen, wenn Frau Grüttner sagt, dass “Parteien und Initiativen die Bücherhallen zur Verbreitung ihrer Zeitschriften” nicht offen stünden (Welt). Es ist sicher ein sehr streitbarer Punkt, ob politisch motivierte Zeitschriften per se keinen Platz in ÖB’s haben sollen um die Neutralität zu wahren, aber das lasse ich jetzt mal offen. Viel interessanter ist doch der Punkt nach Zeitschriften von Initiativen in diesem Fall.

Die Zeitschrift heißt “Hamburger Initiativenzeitschrift” aber sie ist keine Initiative, sondern berichtet über diese. Im Redaktionsstatut findet sich folgende Aussage:

Die hiz ist eine unabhängige und überparteiliche [meine Hervorhebung] Zeitung für Politik, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Soziales und Kultur. [...]
Die Zeitung bemüht sich um wahrheitsgetreue Berichterstattung; sie gibt den Beiträgen ihrer RedakteurInnen und AutorInnen aus Initiativen und Verbänden besonderes Gewicht. [...]
Die Redaktion informiert die Hamburger Bürgerinitiativen, Bürgerorganisationen und -vereine, Naturschutz- und Sozialverbände, Gewerk-schaften (kurz: HH Inis) regelmäßig über geplante Erscheinungstermine und vorgesehene Themen.
Die HH Inis versorgen die Redaktion mit Berichten, Daten und Fakten, Bildmaterial über aktuelle Ereignisse, geplante Termine und anstehende Veranstaltungen aus ihrem Stadtteil, ihrem Konfliktfeld. Die Redaktion bereitet diese Informationen journalistisch auf [meine Hervorhebung] und bringt sie neben den eigenen und Hamburg weiten Themen ins Blatt.

Im Grunde ist es eine Zeitschrift, welche ihren Schwerpunkt auf Initiativen in Hamburg und deren Bekanntmachung setzt, sich dabei aber ausdrücklich journalistischen Grundsätzen verpflichtet. Die “Macher” sind dabei, wie mir scheint, erfahrene Journalisten und keine Lobbyisten, Vertreter der mitwirkenden Initiativen oder etwas in der Richtung. Natürlich hat die Zeitschrift eine bestimmte Ausrichtung, aber die kann man auch jeder anderen Zeitschrift (tendenziell) zusprechen. Deswegen scheint mir die Aussage von Frau Schwemer-Martienßen, dass es sich hier um “politischen Botschaften Dritter” handle in der Form etwas gewagt. Sie ergänzt in der TAZ, dass wenn die HÖB Flugschriften auslegen, alle Meinungen gleichrangig behandelt werden müssten, sie sich aber nicht dafür rechtfertigen möchte, dass dann auch rechtslastige Publikationen ausliegen könnten. Wahrscheinlich ist dieses Argument so alt wie der erste Gedanke, aber wir leben in einem Rechtsstaat in dem der Grundsatz gilt, dass keine Zensur stattfindet oder genauer: keine Vorzensur:

>”Verboten sei nur die Vorzensur als staatliches Genehmigungsverfahren, das sich auf den geistigen Inhalt eines Presse- oder Filmerzeugnisses erstrecke [...]
Die Verfassung kann mit diesem kategorischen Verbot jeder Zensur nur die Vorzensur gemeint haben. Ist das Geisteswerk erst einmal an die Öffentlichkeit gelangt und vermag es Wirkung auszuüben, so gelten die allgemeinen Regeln über die Meinungs- und Pressefreiheit und ihre Schranken, wie sie sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 GG ergeben. Diese würden gegenstandslos, wenn das Zensurverbot auch die Nachzensur umfaßte, d. h. Kontroll- und Repressivmaßnahmen, die erst nach der Veröffentlichung eines Geisteswerkes einsetzen.”

Eine Bibliothek scheint mir aber eher nicht die Instanz um über eine Nachzensur nach verfassungsrechtlichen Grundlagen zu entscheiden. Natürlich müssen alle Meinungen gleichrangig beachtet werden – solange sie eben diesen Grundsätzen entsprechen. Gerade die Bibliothek ist doch ein “Ort der Information”, aber hört die Unterstützung der politische Meinungsbildung dann bei der Bereitstellung der 4-5 großen Tages-/Wochenzeitungen auf? Wenn die “politischen Botschaften Dritter” nicht gewünscht sind, dann würde mich auch interessieren, wonach entschieden wird, welche Politiker mit den Bürgern innerhalb des Bibliotheksgebäudes diskutieren/vortragen dürfen – ja das gibt es auch in der Saseler Bibliothek und das ist auch gut so.

Interessant wäre noch was den der anfangs angeführte Stiftungsauftrag tatsächlich dazu sagt. Insgesamt scheint mir die ganze Argumentation wider der HIZ etwas schwammig. Nun, mal sehen, ob das Thema jetzt bald unter den Tisch fällt oder was sich daraus noch entwickelt.


Ähnliche Inhalte: