{"id":30,"date":"2006-09-13T02:43:37","date_gmt":"2006-09-13T00:43:37","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.verweisungsform.de\/2006-09-13\/digital-talking-books-daisy-ein-altes-referat\/"},"modified":"2022-12-05T00:57:09","modified_gmt":"2022-12-04T22:57:09","slug":"digital-talking-books-daisy-ein-altes-referat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.verweisungsform.de\/2006-09-13\/digital-talking-books-daisy-ein-altes-referat\/","title":{"rendered":"Digital Talking Books (DAISY) – ein altes Referat"},"content":{"rendered":"

UPDATE 2008-04-14: Nachdem “Linknotes”, ein Plugin, welches Fu\u00dfnoten in WordPress generiert, nicht mehr verwendet wird, habe ich die Verweise angepasst. Nun sollte es auch wieder lesbar sein – wobei die Inhalte mittlerweile ohnehin “leicht” veraltet sind. So sah es aus: alte Version aus dem Archiv<\/a>.<\/p>\n

Vorwort<\/h2>\n

Nachdem ich heute zum einem auf Weblogs und Journalismus – F\u00fcnf Thesen zu einem Missverst\u00e4ndnis<\/em><\/a> aufmerksam geworden bin, und mir zum anderen auffiel, dass der Audiobeitrag zu Wikipedia, auf welchen ich verlinkte<\/a>, zumindest als RealAudio-Stream die Endung *.smil hat, habe ich mich an ein Referat von mir vor \u00fcber eineinhalb Jahren im ersten Semester (Seminar: Kultur- und Medienmanagement) mit dem Thema Der DAISY-Standard unter Beteiligung der Blindenh\u00f6rb\u00fccherein<\/em> erinnert. Zumal innerhalb der 4. These auch noch Folgendes zu finden ist:<\/p>\n

Um aus einem multimedialen ein hypermediales Web zu machen, fehlt eigentlich nur noch die M\u00f6glichkeit, aus einem Audio- oder Videostream heraus oder in einen Audio- oder Videostream hinein zu verlinken. Das W3C, das Normierungskomitee des Web hat hierzu schon lange eine Standard verabschiedet, SMIL, die Synchronized Multimedia Integration Language. Leider wird dieser Standard von den Browserherstellern noch nicht hinreichend unterst\u00fctzt, um eine weite Verbreitung gefunden zu haben, aber im Zuge der alternativen Web-Clients (wie Organizer oder Handy) ist diese Technik wieder auf dem Vormarsch.<\/p><\/blockquote>\n

Leider war es ein recht erfolgloser Versuch, die Leute aus meinem Semester (zumindest den gr\u00f6\u00dferen Teil), dazu zu bewegen ihre Referate im Forum (kein Link an dieser Stelle, da ohnehin \u00e4u\u00dferst restriktiver Zugang ;)) allen anderen verf\u00fcgbar zu machen. Zumindest f\u00fcr mich, stelle ich erw\u00e4hntes Referat nochmal hier in diesen Blog, weil es mir an einer Stelle einen guten “Was war? Was ist? Was wird sein?”-\u00dcberblick verschafft – hoffe ich. Andererseits ist das Forum nat\u00fcrlich ein abgeschlossenes Habitat, w\u00e4hrend hier – potentiell – jeder meine au\u00dferordentlich Beherrschung der Zeichensetzung und meine stilistische Sicherheit bewundern kann … was soll’s \ud83d\ude00<\/p>\n

Nachdem ich jetzt mit dem groben Transfer Word zu WordPress durch bin, hoffe ich, dass ich jetzt nicht v\u00f6llig durcheinandergekommen bin mit den Footnotes. Ich hoffe aber, dass sie der \u00dcbersicht dienlich sind. Neben teil tats\u00e4chlich \u00fcblen Schnitzern in den Formulierungen, ist mir vor allem aufgefallen, dass doch einige interessante Punkte dabei sind, welche tats\u00e4chlich mal nach dieser relativ langen Zeit zu pr\u00fcfen w\u00e4ren. Ich hoffe, dass ich daf\u00fcr nochmal etwas mehr Zeit finden werde.<\/p>\n

<\/p>\n

Einleitung<\/h2>\n

Dieses Referat im Rahmen des Faches \u201eKultur- und Medienarbeit\u201c will einen \u00dcberblick \u00fcber die Entwicklung eines speziellen Bibliothekstyps \u2013 den der Blindenh\u00f6rbuch-Bibliothek \u2013 in den letzten 15 Jahren geben. Dabei steht insbesondere die Entwicklung des DAISY-Standards als Grundlage des \u201eDigital Talking Books\u201c durch das gleichnamige Consortium im Mittelpunkt der Betrachtung. Es werden einige der beteiligten Organisationen und Bibliotheken vorgestellt, sowie die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Schaffung eines solchen Standards beleuchtet.<\/p>\n

Nutzer und Fakten<\/h2>\n

Nachdem die S\u00fcddeutsche Blindenh\u00f6r- und Punktschriftb\u00fccherei e.V.<\/em> Anfang 2004 Insolvenz anmelden musste (Bibliothekssterben: Traueranzeige f\u00fcr S\u00fcddeutsche Blindenh\u00f6r- und Punktschriftb\u00fccherei e.V.<\/a>), existieren in der Bundesrepublik Deutschland derzeit elf Blindenh\u00f6rb\u00fccherein (H\u00f6rb\u00fcchereien in Deutschland (Stand 13.10.2004<\/a>)). Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Urheberrecht waren die Bibliotheken bis 2003 nur berechtigt Titel an Blinde und Sehbehinderte zu verleihen. Seit September 2003 ist den Blindenbibliotheken bzw. Institutionen allgemein, die Werke f\u00fcr Behinderte nicht-gewerblich zur Verf\u00fcgung stellen, durch den zus\u00e4tzlichen Artikel 45a \u201eBehinderte Menschen\u201c im Urheberrechtsgesetz<\/a>, aber eine Rechtssicherheit bei der Herstellung blindentauglicher Medien gegeben. Zuvor war man auf Lizenzen der Urheber angewiesen, die ausgehandelt werden mussten. Zudem bietet der Passus auch die M\u00f6glichkeit den Nutzerkreis um weitere Personengruppen zu erweitern. So ist z.B. die Norddeutsche Blindenh\u00f6rb\u00fccherei im Begriff ihre Bibliotheksordnung auf weitere Personengruppen auszuweiten, denen Literatur nicht in herk\u00f6mmlicher Form zug\u00e4nglich ist.<\/p>\n

An dieser Stelle seien zun\u00e4chst die Begriffe \u201eBlind\u201c und \u201eSehbehinderte\u201c erl\u00e4utert. Davon ausgegangen, dass die Norm die volle Sehsch\u00e4rfe besitzt (100%) spricht man von Blindheit dann, wenn die Sehsch\u00e4rfe unter etwa 2% liegt. In Verbindung mit einem stark eingeschr\u00e4nkten Gesichtsfeld kann die Definition von Blindheit auch bei h\u00f6here Sehsch\u00e4rfe bestehen bleiben. Von Sehbehinderung spricht man bei einer Sehsch\u00e4rfe von 10%-5%. Hochgradig Sehbehinderung liegt im Bereich von 5%-2%. In allen F\u00e4llen ist diese Behinderung nicht durch Hilfsmittel, wie z.B. einer Brille, zu korrigieren (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.: Definition Blind\/Sehbehindert<\/a>).<\/p>\n

Den gesetzlichen Bestimmungen nach und der Definition von Blindheit und Sehbehinderung nach gibt es in Deutschland ca. 655.000 zur Nutzung einer Blinden(h\u00f6r)b\u00fccherei Berechtigte. Diese Zahl teilt sich in 155.000 Blinde und etwa 500.000 Sehbehinderte. Blindheit und Sehbehinderungen nehmen insbesondere ab dem 65 Lebensjahr stark zu und ab 80 sind bereits \u00fcber 40% betroffen \u2013 insbesondere Frauen, was sich wahrscheinlich aus der abweichenden Lebenserwartung von M\u00e4nnern und Frauen ergibt. Diese Zahlen basieren auf Erhebungen von Leistungsempf\u00e4ngern der L\u00e4nder. Die hier genannten Zahlen sind der Webpr\u00e4senz des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.<\/em> (DBSV) entnommen (vgl. Linknote 6). Nach Zahlen von 1993 sind zwei Drittel aller Blinden \u00fcber 65 Jahre (diese Zahl deckt sich mit denen des DBSV) und nur 15% der Blinden beherrschen die Brailleschrift (vgl. Busch, Rolf (Hrsg.) : Zugang zu Wissen : Blindenarbeitsr\u00e4ume in Bibliotheken. Berlin : Freie Univ., Referat f\u00fcr Aus- u. Weiterbildung, 1993; S. 50).<\/p>\n

Zu dieser relativ hohen Zahl w\u00fcrden sich sicher noch weitere potentielle Nutzer von Blindenh\u00f6rb\u00fccherein finden, wenn die Regelungen bez\u00fcglich der berechtigten Nutzer nicht so eng gefasst w\u00e4ren. Denkbar w\u00e4ren z.B. Personen die an Dyslexie (Teilverlust intakter Lesef\u00e4higkeit durch Hirnverletzungen od. Hirnerkrankungen), Legasthenie oder auch sonstigen k\u00f6rperlichen Behinderungen leiden, die ihnen die Benutzung von B\u00fcchern unm\u00f6glich machen. Wie bereits eingangs erw\u00e4hnt wird durch die Erg\u00e4nzung des Ureberrechtsgesetzes diese M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, muss aber in der Praxis noch umgesetzt werden.<\/p>\n

In Artikel 3, Absatz 3 (Diskriminierungsverbot) des Grundgesetzes steht: \u201eNiemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.\u201c. In Artikel 5, Absatz 1 (Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit) steht folgendes: \u201eJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…)\u201c. Aus der Verbindung von Artikel 3 und 5 ergibt sich ein grundlegende Aufforderung an die Gesellschaft die Informationen f\u00fcr jeden frei zug\u00e4nglich und insbesondere verwendbar zu machen. Im folgenden Abschnitt sollen deshalb einige bestehende M\u00f6glichkeiten gezeigt werden dieses Ziel f\u00fcr Blinde und Sehbehinderte zu verwirklichen.<\/p>\n

Zugangsm\u00f6glichkeiten zu Informationen f\u00fcr Blinde<\/h2>\n

Hier soll nur ein kurzer \u00dcberblick der M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Blinde, an Informationen zu gelangen, gezeigt werden. Es sollen vor allem die Probleme der bisherigen Medien deutlich gemacht werden, um die Bedeutsamkeit der Entwicklung des DAISY-Standards und des Digital Talking Books zu veranschaulichen.<\/p>\n

Der Tastsinn<\/h3>\n

Das erste Buch, welches ein Bewusstsein f\u00fcr die Probleme der Blinden schaffen wollte, wurde 1646 in Italien von einem Autor unter dem Pseudonym S. D. C. verfasst. \u00dcbersetzt ins Franz\u00f6sische sorgte es in Frankreich f\u00fcr gr\u00f6\u00dferes Aufsehen (Basu, S.G. : Public library services to visually disabled children. Jefferson, N.C : McFarland, 1991. – ISBN 0-89950-622-4; S. 6). In der folgenden Zeit befassten sich auch Philosophen wie Lock und Rousseau in ihren Arbeiten mit dem Thema. Insbesondere Rousseau stellte fest, dass die Bildung \u00fcber andere Sinne gef\u00f6rdert werden m\u00fcsste. Der Franzose Valentin Ha\u00fcy (1745-1822) war der erste, der sich aktiv um eine solche M\u00f6glichkeit bem\u00fchte und sich um die Bildung von blinden Kindern k\u00fcmmerte. Dabei l\u00f6ste er sich aber nicht von der herk\u00f6mmlichen Schrift, sondern stellte diese hervorgehoben da, so dass sie ertastbar war. Er bem\u00fchte sich in vielen Wissensbereichen (Mathematik, Geographie, Musik etc.) mit seiner Relief-Methode den Blinden zu helfen (vgl. Basu, S. 13-14).<\/p>\n

C. Barbier (1767-1842) l\u00f6ste sich von diesem Festhalten an der herk\u00f6mmlichen Schrift und erdachte sich ein Punktschrift, die schlie\u00dflich von Louis Braille (1809-1852), der selber im Alter von drei Jahren erblindete, zur heute bekannten Braille-, Punkt,- oder auch Blindenschrift weiterentwickelt wurde.
\nMit der Brailleschrift war ein guter Schritt getan. Wie im ersten Abschnitt erw\u00e4hnt, gibt es aber auch einen gro\u00dfen Anteil von Menschen, die im hohen Alter erblindet sind oder zumindest nicht von Geburt an blind sind (sogenannte Sp\u00e4terblindete). Da im Alter Tastsinn und Konzentration st\u00e4rker abnehmen ist es h\u00e4ufig f\u00fcr Betroffene zu m\u00fchsam die neue Schrift zu erlernen (vgl. Busch, S. 82). Ein weiteres Problem stellt der Platzbedarf der Schrift selber dar. So ben\u00f6tigt man siebzehn gro\u00dfformatige B\u00fccher in Braille-Kurzschrift (dort sind einige Zeichenfolgen bereits verk\u00fcrzt dargestellt) um einen Dudenband darzustellen. Zudem muss stark sequentiell gelesen werden, was sich gerade bei eben solchen Nachschlagewerken als hinderlich darstellt (vgl. Busch, S. 44).<\/p>\n

Das H\u00f6ren<\/h3>\n

Bereits 1931 wurden von der \u201eAmerican Foundation for the Blind\u201c in einem experimentellen Versuch Talking Books<\/em> (Obwohl ich keine Hinweis zur Pr\u00e4gung dieses Begriffes gefunden habe, nehme ich an, dass es eine in englischsprachigen Bibliotheken Konvention ist um sich von den kommerziellen H\u00f6rb\u00fcchern abzugrenzen.) produziert (Clark, Leslie L. (Hrsg.) : A Guide to developing Braille and talking book services. M\u00fcnchen u.a. : Saur, 1984; S. 25). Das Programm wurde schnell ausgeweitet und von der Division for the Blind and Physically Handicapped<\/em>, einer Abteilung der amerikanischen Library of Congress<\/em> (LOC) aufgegriffen. Die Abteilung wurde 1978 in National Library Service for the Blind and Physically Handicapped<\/em> (NLS) umbenannt. 1963 f\u00fchrte das Unternehmen Philips die Kassette in den Markt ein, welche Aufgrund ihrer schnellen Verbreitung, des praktischen Formats und der Zukunftssicherheit als von Philips vertretenem Standard, gute Vorraussetzungen f\u00fcr den Einsatz in Blindenh\u00f6rbibliotheken bot. Zudem war die Qualit\u00e4t erheblich besser als bei den bisher produzierten Schallplatten oder der teuren Bandproduktionen (vgl. Clark, S. 26).<\/p>\n

Mit dem Talking Book konnten einige Nachteile der Braille-Schrift ausgeglichen werden. Andererseits aber war es zu den Hochzeiten der Kassetten ein sehr sequentiell zu konsumierendes Gut und die Einf\u00fchrung der CD hat wenig an dieser Tatsache was ge\u00e4ndert. Eine spezielle Passage zu finden ist auch mit Spulen nur schwierig m\u00f6glich und Nachschlagewerke oder Fachb\u00fccher sind somit nur schwer zu realisieren. Damit bleibt einer gro\u00dfen Nutzergruppe weiterhin vieles unzug\u00e4nglich. Dennoch wurde bereits Mitte der Achtziger in der LOC eine stetig steigende Nachfrage und Produktion bei Talking Books verzeichnet, w\u00e4hrend die Produktion von Braille-B\u00fcchern nur geringf\u00fcgig anstieg (vgl. Linknote 11, S. 87).<\/p>\n

Der PC als Mittler<\/h3>\n

Der PC und das Internet bieten weitere M\u00f6glichkeiten den Zugang zu Informationen f\u00fcr Blinde auszubauen. Da Braille eine analoge Darstellung des Alphabets ist, so ist z.B. eine Ausgabe von Bildschirmtexten auf sogenannte Braillezeilen m\u00f6glich. Diese Braillzeilen sind um einen \u201eLeseteil\u201c erweiterte Tastaturen. Dabei werden die Buchstaben mit kleinen Stiften gebildet und in der richtigen Kombination mechanisch leicht angehoben. Gesteuert wird dies \u00fcber eine Screenreader-Software. \u00dcber spezielle Drucker ist auch ein Ausdruck in Braille m\u00f6glich.
\nEine Alternative zu Braille ist die Audio-Ausgabe der Texte, wobei eine synthetische Stimme die Rolle des Vorlesers \u00fcbernimmt. Eigenen Erfahrungen nach ist dies gew\u00f6hnungsbed\u00fcrftig, aber die Qualit\u00e4t in Aussprache und Wortfluss ist durchaus schon annehmbar, wenn auch sicher noch verbesserungsf\u00e4hig (
www.fastbot.de<\/a>: Hier wird eine Suchmaschine mit Sprachausgabe angeboten. Interessant f\u00fcr einen ersten Eindruck.).
\nDes weiteren gibt es die M\u00f6glichkeit mit Texterkennungssoftware (OCR: Optical Character Recognition) \u00fcber einen Scanner eingelesene Printerzeugnisse auf den PC verf\u00fcgbar zu machen. Diese Inhalte k\u00f6nnen dann mit den oben genannten Mitteln geh\u00f6rt oder als Braille gelesen werden.
\nDie genannten M\u00f6glichkeiten sind interessant, haben aber ihre Nachteile. Der Nachteil der Texterkennung liegt nahe, denn zum einen muss das Printmedium erst einmal vom Blinden auf die Relevanz hin erschlossen werden und zum anderen ist das Scannen und die Texterkennung sehr zeitaufwendig. Die Ausgabe von bereits vorhandenen elektronischen Texten ist f\u00fcr Dokumente (Briefe, Berichte etc.) sicher eine gute Alternative, allerdings stellen Bilder und Grafiken auch dort erste H\u00fcrden dar, da sie einen Inhalt wiedergeben, der nicht \u201e\u00fcbersetzt\u201c werden kann. Internetseiten sind in ihrer Strukturierung h\u00e4ufig sehr komplex und f\u00fcr Blinde problematisch bis gar nicht zu handhaben. Zwar gibt es vom World Wide Web Consortium<\/em> (W3C) Richtlinien bez\u00fcglich Accessibility (frei \u00fcbersetzt \u201eBarrierefreiheit\u201c) und von ihm wurde auch die
Web Accessibility Initiative<\/em><\/a> (WAI) ins Leben gerufen, dennoch spiegelt sich dies noch nicht in der Wirklichkeit wieder. Dennoch bietet das Internet wohl am ehesten noch die M\u00f6glichkeit tagesaktuelle Nachrichten aus dem Printbereich zu erhalten. Vorbildcharakter k\u00f6nnten Projekte wie das der Wochenzeitung \u201eDie Zeit\u201c haben, die ihre Artikel auch zum anh\u00f6ren anbietet \u2013 dies allerdings nicht mehr kostenlos (Zeit-Artikel – nur teilweise kostenlos – zum anh\u00f6ren<\/a>).<\/p>\n

Der DAISY-Standard \u2013 \u00dcberblick \u00fcber Ziele und Entwicklung<\/h2>\n

Der DAISY-Standard (D<\/strong>igital A<\/strong>ccessible I<\/strong>nformation SY<\/strong>stem) wurde \u00fcber eine lange Phase entwickelt, deren Stationen hier kurz vorgestellt werden. Neben der Bedeutung f\u00fcr die Gemeinschaft der Blinden und Sehbehinderten (in vielen L\u00e4ndern Europas oder auch den USA (Daisy.org: FAQ<\/a>) auch um weitere Gruppen erweitert \u2013 z.B. Lerngest\u00f6rten, Legasthenikern usw.) ist die Entwicklung auch im Rahmen des Studiums und seiner Perspektiven interessant, insofern hier Bibliotheken Innovationstr\u00e4ger sind. Im Rahmen dieses Referates kann allerdings nur eine kurze Vorstellung der beteiligten Organisationen gef\u00fchrt werden.<\/p>\n

I. TPB (Talboks- och punktskriftsbiblioteket<\/em>: The Swedish Library of Talking Books and Braille)<\/h3>\n

Die erste schwedische Blindenbibliothek wurde 1892 von der gemeinn\u00fctzigen Organisation Braille Association<\/em> gegr\u00fcndet und wurde 1911 von der Swedish Association of the Blind<\/em> \u00fcbernommen. 1980 wurde die Bibliothek schlie\u00dflich zur TPB und zugleich zu einer staatlichen Einrichtung. Seit 1955 findet der Verleih von Talking Books<\/em> statt.<\/p>\n

1988 wurde das DAISY-Project ins Leben gerufen. Der Grund war die Unzufriedenheit mit der Unzul\u00e4nglichkeit der bestehenden Talking Books. Als zwei Hauptziele wurden angestrebt mehr als 20 Stunden Sprache auf eine CD zu bringen und dem Leser einen freien Zugriff auf den Inhalt eines Talking Books \u00fcber das Inhaltsverzeichnis zu erm\u00f6glichen (vgl. 11). Der Kern des Projektes war die satzweise Speicherung des Audioteils auf der CD. 1993 wurde eine Softwarefirma beauftragt eine Software zu entwickeln, die die Aufnahme und Widergabe von Digital Talking Books<\/em> (DTB) erm\u00f6glichen sollte. Dar\u00fcber hinaus sollte sie folgende Anforderungen erf\u00fcllen (TPB – History of Daisy<\/a>):<\/p>\n