Kommentare zu: Post-modernes Urheberrecht https://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/ UF: undefined Sun, 04 Dec 2022 22:56:58 +0000 hourly 1 Von: Tobi https://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/comment-page-1/#comment-6517 Sat, 07 Jul 2007 12:54:32 +0000 http://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/#comment-6517 Nun, ich bin wirklich kein Experte, aber hier geht es ja um den Kopienversand (“Vervielfältigung”) von Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, sowie “kleiner Teile eine erschiennen Werkes”.
Die klassische Fernleihe, deren Betonung eben auf “Leihe” liegt, ist davon sicher nicht berührt.

Ein Kopienversand von CDs scheint mir aber fast in jedem Fall unmöglich, da ja die Bedingung gestellt wird “sofern die Nutzung durch den Besteller nach § 53 zulässig ist”. Und dort heißt es u.a.

“(1) […] Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt”

Ich verstehe es so, dass theoretisch auch eine Kopie einer “Nicht-Print-Vorlage” erlaubt ist, sofern dies nicht in Rechnung gestellt wird. Dann aber darf es wiederum ja nicht das gesamte Werk sein…

Als Laie ist das wirklich nicht einfach zu durchschauen alles…

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Von: Jakob https://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/comment-page-1/#comment-6516 Sat, 07 Jul 2007 12:54:15 +0000 http://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/#comment-6516 So wie ich das Gesetz lese, ist der Faxversand möglich und lediglich “sonstige elektronisch Form” ausgeschlossen, also statt wie bisher E-Mail als Übertragungskanal von Bilddatein zu verwenden, jetzt eben Fax. Ob Faxe innerhalb einer Einrichtung per Hauspost zugestellt werden oder per Email oder Webzugang, geht außerhalb der Einrichtung niemanden etwas an.

Neben solchen Alternativen und dem zivilem Ungehorsam ist weiter Aufklärungsarbeit für Open Access notwendig, hier könnten viele Bibliotheken noch etwas offensiver auftreten. Viertens weiter politische Lobbyarbeit und fünftens nicht zu vergessen koordinierte Verhandlungen mit den Verlagen, um Inhalte frei zu bekommen, beispielsweise im Rahmen von Nationallizenzen. Auch dabei können viele Bibliotheken noch besser auftreten, indem sie gemeinsam mit darauf spezialisierten Juristen in die Verhandlung gehen anstatt dass sich jede Bibliothek alleine über den Tisch ziehen lässt.

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Von: Planet Biblioblog https://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/comment-page-1/#comment-6503 Sat, 07 Jul 2007 08:09:52 +0000 http://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/#comment-6503 […] Post-modernes Urheberrecht Verweisungsform.de Wer sich gestern die Live-Übertragung der Bundestagsdebatte zur Novelle des Urheberrechts angeguckt hat, musste sich wahrscheinlich das ein oder andere Mal ob der Argumentation an den Kopf fassen (zmdst. als Student, Bibliothekar/Archivar & Co., Lehrender an einer Hochschule oder als Wissenschaftler). Tja, obwohl man GEZ-Gebühren zahlt, die Übertragung auf einem öffentlichen Sender lief und in Szene […]  Read more… Wer sich gestern die Live-Übertragung der Bundestagsdebatte zur Novelle des Urheberrechts angeguckt hat, musste sich wahrscheinlich das ein oder andere Mal ob der Argumentation an den Kopf fassen (zmdst. als Student, Bibliothekar/Archivar & Co., Lehrender an einer Hochschule oder als Wissenschaftler). Tja, obwohl man GEZ-Gebühren zahlt, die Übertragung auf einem öffentlichen Sender lief und in Szene gesetzt wurde von unseren Volksvertretern, darf man sich wohl nicht erdreisten und die Debatte als Video reinstellen – sowas landet aber leider wohl auch nicht im Online-Archiv des Senders. Schade… […]

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Von: AndreasP https://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/comment-page-1/#comment-6502 Sat, 07 Jul 2007 08:08:47 +0000 http://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/#comment-6502 “(1) Zulässig sind auf Einzelbestellung die Vervielfältigung und Übermittlung einzelner in Zeitungen und Zeitschriften erschienener Beiträge sowie kleiner Teile eines erschienenen Werkes im Weg des Post- oder Faxversands durch öffentliche Bibliotheken, sofern die Nutzung durch den Besteller nach § 53 zulässig ist. ”

Das heißt doch aber, dass man aber durchaus Disketten und CDs per Post verschicken dürfte?

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Von: Archivalia: Das neue Urheberrecht https://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/comment-page-1/#comment-6489 Fri, 06 Jul 2007 21:06:57 +0000 http://blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/#comment-6489 […] neue Urheberrecht Ausführliche Dokumentation: blog.verweisungsform.de/2007-07-06/post-modernes-urheberrecht/ KlausGraf – am Freitag, 6. Juli 2007, 23:05 – Rubrik: Archivrecht Kommentar […]

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