Studiengebühren: Boykott schleppend


Vor zwei Tagen veröffentliche Tagesschau.de ein Interview mit Benjamin Greschbach (unabhängiger allgemeiner Studierendenausschuss der Universität Freiburg). Die Beteiligung am Boykott ist (waren, je nach Uni) einfach zu gering.

Soweit mir für Hamburg bekannt ist, ist das Prinzip des Boykotts recht simpel. Studierende überweisen die Gebühren (500 EUR) auf ein, von den Astas organisierten, Treuhandkonto. Beteiligt sich etwa ein Drittel der “Gebührenpflichtigen”, dann wird das Geld nicht überwiesen. Der Gedanke dabei ist, dass eine so große Zahl nicht (sinnvoll) vom Studium ausgeschlossen werden kann. Kommt die benötigte Zahl nicht zusammen, dann gilt der Boykott als gescheitert und es wird innerhalb der Regelfrist überwiesen. (Ein wenig ausführlicher ist dies unter www.gebuehrenboykott.de für die Verwaltungsgebühren beschrieben.)

Mir scheint das Konzept einfach wie funktional zu sein. Und begründet zudem. Wenn ich nämlich höre – und das sei ganz eindeutig als Hören-Sagen deklariert – dass für die HAW die zugewiesenen Mittel schon entsprechend der erwarteten Einnahmen gekürzt wurden, dann erwarte ich beinah noch eher eine Verschlechterung der Studienbedingungen. Das Interview untermauert diese Annahme:

Greschbach: Das glaube ich nicht. Wir haben recherchiert, was mit den Geldern wirklich gemacht wird. […] Manche Institute bei uns haben nach der Einführung der Studiengebühren sogar weniger Geld als vorher, weil das Land so viele Mittel gestrichen hat.

Auf der Seite der Behörde für Wissenschaft und Forschung auf Hamburg.de ist das PDF Studiengebühren in Hamburg – ein Beitrag zu einem besseren Studium zu finden. Einige Zitate daraus:

An den staatlichen Hamburger Hochschulen (Universität Hamburg, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Universität Hamburg-Harburg, HafenCity Universität, Hochschule für bildende Künste sowie Hochschule für Musik und Theater) werden von allen Studierenden […] ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Die bisher erhobenen Gebühren für Langzeitstudierende und Studierende die außerhalb der Metropolregion gemeldet sind, entfallen damit.

mit dem Ziel

Mit diesem zusätzlichen Geld schaffen die Hochschulen bessere Studienbedingungen: Intensivere Betreuung (z.B. durch mehr Tutorien und kleinere Lerngruppen), eine bessere Infrastruktur (z. B. mit längeren Bibliotheksöffnungszeiten, mehr Büchern und mehr PC-Arbeitsplätzen) und eine verbesserte räumliche Ausstattung sollen zu einem schnelleren und erfolgreicheren Studium beitragen.

unter der (Selbst)verpflichtung

Die Hochschulen sind gesetzlich verpflichtet, die erzielten Gebühreneinnahmen vollständig für ihre Aufgaben in Studium und Lehre einzusetzen.

Das klingt prinzipiell ja alles sehr schön. Wenn ich aber dann (ein Beispiel) betrachte, dass ich seit Beginn des Studiums immer auch an der HAW drucken konnte, seit etwa zwei Monaten aber kein Drucker (nun, es war ohnehin immer nur einer) mehr im entsprechendem Raum steht, dann vermute ich doch, dass ich die 500 EUR dann u.a. bezahle, damit ich wieder dort drucken kann. Aus bereits angeführerter Hören-Sagen-Quelle hieß es auch, dass ein Limit von 200 Seiten/Monat eingeführt werden soll.
Ums klar zu sagen: ja, eine ganze Menge Leute haben es mit dem Drucken übertrieben. Zum Beispiel wurden Handouts für einen ganzen Kurs gedruckt, statt einmal zu drucken und dann zu kopieren. Praktisch ist eine Kopie billiger als ein Ausdruck, allerdings gibt es keinen gebührenfreien Kopierer (doch den gibt es, aber auf die Möglichkeit für seminarrelevante Dinge den Kopierer auf der Verwaltungsebene nutzen zu dürfen, wird man auch höchstens durch “Mund-zu-Mund-Propaganda” hingewiesen).
Auf der anderen Seite steht aber auch, dass mittlerweile immer mehr Unterlagen (die Mehrzahl) als PDF bereitgestellt werden, d.h. 200 Seiten kommen da schnell zusammen, wenn man die Sachen in den Seminaren verfügbar haben will – das darf man doch als prinzipiell vernünftig annehmen.

Sollte es so kommen (warum eigentlich Zweifel haben?), dann erhielte man allein in diesem Bereich unter Strich weniger als bisher für einen Aufpreis von 500 EUR. Zugegeben, das Beispiel wirkt möglicherweise etwas banal. Andererseits habe ich gerade dieses Semester erstaunt festgestellt, wie viele Leute keinen Drucker zu Hause haben oder gar noch über Modem ins Internet gehen. Ist es eigentlich zynisch, wenn ich mich dann frage, ob wir 2008 dann alle unseren RFID-Ausweis mit gespeicherten Druck- und Downloadkontigenten bekommen?

Hier in Hamburg wurde jedenfalls eine eigenartige Variante des Gebühreneinzugs gewählt. Die Forderung wird erst irgendwann nach Beginn des Semesters zugestellt werden – hat man dann mehr Zeit um auf eine evtl. erfolgreichere Boykott-Aktionen zu reagieren? Oder kann man bei einem zweiten Bescheid (erster wäre der mit den Unterlagen fürs Semester) nochmal Verwaltungsgebühren zusätzlich verlangen?

Nun, wir werden ja sehen, ob der Boykott erfolgreich sein wird.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann wäre vielleicht folgendes eine interessante Überlgegung (für Hamburg). Im oben genannten Papier gibt es einen langen Abschnitt zur Finanzierung der Studiengebühren. In Hamburg soll es dafür die Möglichkeit eines Darlehens geben. Dort heißt es:

Jede und jeder darlehensberechtigte Studierende erhält ein Studiendarlehen zu gleichen Konditionen. Es wird keine Differenzierung zwischen den Studiengängen geben, d.h. Studierende in Studiengängen mit vermeintlich schlechteren Berufschancen werden nicht benachteiligt. Außerdem wird das Darlehen elternunabhängig vergeben. Damit muss die Einkommenssituation der Eltern nicht aufwendig nachgewiesen und geprüft werden. Und es ist keinerlei Bürgschaft von Eltern oder Verwandten beizubringen, um ein Hamburger Studiendarlehen zu erhalten. Es gilt: Wer ein Studium an den staatlichen Hamburger Hochschulen absolviert, ist kreditwürdig.

Der Darlehen ist elterunabhängig, flexible (d.h. es können pro Semester maximal 500 EUR aufgenommen werden, aber auch weniger) und hat einen garantierten Zinshöchstsatz von 7,5%. Besonders interessant ist aber die Karenzphase von 24 Monaten nach Studienabschluss. Da heißt es nämlich

Keine Rückzahlung bei keinem oder geringem Einkommen
Wer – auch nach Ablauf der Karenzphase – (noch) kein Einkommen erzielt, muss auch keine Rückzahlung leisten. Mehr noch: Die Rückzahlungsplicht wird erst ab einem Nettojahreseinkommen von 12.720 Euro für Alleinstehende einsetzen. Und auch der Familienstand wird berücksichtigt: Eine Familie mit zwei Kindern – bei der die Darlehennehmerin oder der Darlehensnehmer Alleinverdiener/in ist – unterliegt erst ab 28.920 Euro Nettojahreseinkommen (2.410 Euro monatlich) der Rückzahlungsplicht.

Na, da brauch ich ja nur zwei Kinder und einen Anstellung als Bibliothekar (mal das Gehalt beim – ziemlich guten – Berufbild Bibliothkar [monster.de] zugrundegelegt)…

Hui, ich glaub der Beitrag ist an ein paar Stellen ein wenig zynisch oder ironisierend geraten 🙂

UPDATE 21.02.07: Interessant auch der Spieglartikel Studiengebühren werden zweckentfremdet (mit Gebührenkarte nach Ländern) und etwas weniger direkt der Artikel Alarm aus den FH-Bibliotheken auf oberpfalz.net [via netbib].

UPDATE 2 23.02.2007:  Keine Resignation [19.02.07] und Verspieltes Vertrauen [21.02.07] (jeweils Zeit-Online)