Digital Talking Books (DAISY) – ein altes Referat


UPDATE 2008-04-14: Nachdem “Linknotes”, ein Plugin, welches Fußnoten in WordPress generiert, nicht mehr verwendet wird, habe ich die Verweise angepasst. Nun sollte es auch wieder lesbar sein – wobei die Inhalte mittlerweile ohnehin “leicht” veraltet sind. So sah es aus: alte Version aus dem Archiv.

Vorwort

Nachdem ich heute zum einem auf Weblogs und Journalismus – Fünf Thesen zu einem Missverständnis aufmerksam geworden bin, und mir zum anderen auffiel, dass der Audiobeitrag zu Wikipedia, auf welchen ich verlinkte, zumindest als RealAudio-Stream die Endung *.smil hat, habe ich mich an ein Referat von mir vor über eineinhalb Jahren im ersten Semester (Seminar: Kultur- und Medienmanagement) mit dem Thema Der DAISY-Standard unter Beteiligung der Blindenhörbücherein erinnert. Zumal innerhalb der 4. These auch noch Folgendes zu finden ist:

Um aus einem multimedialen ein hypermediales Web zu machen, fehlt eigentlich nur noch die Möglichkeit, aus einem Audio- oder Videostream heraus oder in einen Audio- oder Videostream hinein zu verlinken. Das W3C, das Normierungskomitee des Web hat hierzu schon lange eine Standard verabschiedet, SMIL, die Synchronized Multimedia Integration Language. Leider wird dieser Standard von den Browserherstellern noch nicht hinreichend unterstützt, um eine weite Verbreitung gefunden zu haben, aber im Zuge der alternativen Web-Clients (wie Organizer oder Handy) ist diese Technik wieder auf dem Vormarsch.

Leider war es ein recht erfolgloser Versuch, die Leute aus meinem Semester (zumindest den größeren Teil), dazu zu bewegen ihre Referate im Forum (kein Link an dieser Stelle, da ohnehin äußerst restriktiver Zugang ;)) allen anderen verfügbar zu machen. Zumindest für mich, stelle ich erwähntes Referat nochmal hier in diesen Blog, weil es mir an einer Stelle einen guten “Was war? Was ist? Was wird sein?”-Überblick verschafft – hoffe ich. Andererseits ist das Forum natürlich ein abgeschlossenes Habitat, während hier – potentiell – jeder meine außerordentlich Beherrschung der Zeichensetzung und meine stilistische Sicherheit bewundern kann … was soll’s 😀

Nachdem ich jetzt mit dem groben Transfer Word zu WordPress durch bin, hoffe ich, dass ich jetzt nicht völlig durcheinandergekommen bin mit den Footnotes. Ich hoffe aber, dass sie der Übersicht dienlich sind. Neben teil tatsächlich üblen Schnitzern in den Formulierungen, ist mir vor allem aufgefallen, dass doch einige interessante Punkte dabei sind, welche tatsächlich mal nach dieser relativ langen Zeit zu prüfen wären. Ich hoffe, dass ich dafür nochmal etwas mehr Zeit finden werde.

Einleitung

Dieses Referat im Rahmen des Faches „Kultur- und Medienarbeit“ will einen Überblick über die Entwicklung eines speziellen Bibliothekstyps – den der Blindenhörbuch-Bibliothek – in den letzten 15 Jahren geben. Dabei steht insbesondere die Entwicklung des DAISY-Standards als Grundlage des „Digital Talking Books“ durch das gleichnamige Consortium im Mittelpunkt der Betrachtung. Es werden einige der beteiligten Organisationen und Bibliotheken vorgestellt, sowie die Gründe für die Schaffung eines solchen Standards beleuchtet.

Nutzer und Fakten

Nachdem die Süddeutsche Blindenhör- und Punktschriftbücherei e.V. Anfang 2004 Insolvenz anmelden musste (Bibliothekssterben: Traueranzeige für Süddeutsche Blindenhör- und Punktschriftbücherei e.V.), existieren in der Bundesrepublik Deutschland derzeit elf Blindenhörbücherein (Hörbüchereien in Deutschland (Stand 13.10.2004)). Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Urheberrecht waren die Bibliotheken bis 2003 nur berechtigt Titel an Blinde und Sehbehinderte zu verleihen. Seit September 2003 ist den Blindenbibliotheken bzw. Institutionen allgemein, die Werke für Behinderte nicht-gewerblich zur Verfügung stellen, durch den zusätzlichen Artikel 45a „Behinderte Menschen“ im Urheberrechtsgesetz, aber eine Rechtssicherheit bei der Herstellung blindentauglicher Medien gegeben. Zuvor war man auf Lizenzen der Urheber angewiesen, die ausgehandelt werden mussten. Zudem bietet der Passus auch die Möglichkeit den Nutzerkreis um weitere Personengruppen zu erweitern. So ist z.B. die Norddeutsche Blindenhörbücherei im Begriff ihre Bibliotheksordnung auf weitere Personengruppen auszuweiten, denen Literatur nicht in herkömmlicher Form zugänglich ist.

An dieser Stelle seien zunächst die Begriffe „Blind“ und „Sehbehinderte“ erläutert. Davon ausgegangen, dass die Norm die volle Sehschärfe besitzt (100%) spricht man von Blindheit dann, wenn die Sehschärfe unter etwa 2% liegt. In Verbindung mit einem stark eingeschränkten Gesichtsfeld kann die Definition von Blindheit auch bei höhere Sehschärfe bestehen bleiben. Von Sehbehinderung spricht man bei einer Sehschärfe von 10%-5%. Hochgradig Sehbehinderung liegt im Bereich von 5%-2%. In allen Fällen ist diese Behinderung nicht durch Hilfsmittel, wie z.B. einer Brille, zu korrigieren (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.: Definition Blind/Sehbehindert).

Den gesetzlichen Bestimmungen nach und der Definition von Blindheit und Sehbehinderung nach gibt es in Deutschland ca. 655.000 zur Nutzung einer Blinden(hör)bücherei Berechtigte. Diese Zahl teilt sich in 155.000 Blinde und etwa 500.000 Sehbehinderte. Blindheit und Sehbehinderungen nehmen insbesondere ab dem 65 Lebensjahr stark zu und ab 80 sind bereits über 40% betroffen – insbesondere Frauen, was sich wahrscheinlich aus der abweichenden Lebenserwartung von Männern und Frauen ergibt. Diese Zahlen basieren auf Erhebungen von Leistungsempfängern der Länder. Die hier genannten Zahlen sind der Webpräsenz des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) entnommen (vgl. Linknote 6). Nach Zahlen von 1993 sind zwei Drittel aller Blinden über 65 Jahre (diese Zahl deckt sich mit denen des DBSV) und nur 15% der Blinden beherrschen die Brailleschrift (vgl. Busch, Rolf (Hrsg.) : Zugang zu Wissen : Blindenarbeitsräume in Bibliotheken. Berlin : Freie Univ., Referat für Aus- u. Weiterbildung, 1993; S. 50).

Zu dieser relativ hohen Zahl würden sich sicher noch weitere potentielle Nutzer von Blindenhörbücherein finden, wenn die Regelungen bezüglich der berechtigten Nutzer nicht so eng gefasst wären. Denkbar wären z.B. Personen die an Dyslexie (Teilverlust intakter Lesefähigkeit durch Hirnverletzungen od. Hirnerkrankungen), Legasthenie oder auch sonstigen körperlichen Behinderungen leiden, die ihnen die Benutzung von Büchern unmöglich machen. Wie bereits eingangs erwähnt wird durch die Ergänzung des Ureberrechtsgesetzes diese Möglichkeit eröffnet, muss aber in der Praxis noch umgesetzt werden.

In Artikel 3, Absatz 3 (Diskriminierungsverbot) des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“. In Artikel 5, Absatz 1 (Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit) steht folgendes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…)“. Aus der Verbindung von Artikel 3 und 5 ergibt sich ein grundlegende Aufforderung an die Gesellschaft die Informationen für jeden frei zugänglich und insbesondere verwendbar zu machen. Im folgenden Abschnitt sollen deshalb einige bestehende Möglichkeiten gezeigt werden dieses Ziel für Blinde und Sehbehinderte zu verwirklichen.

Zugangsmöglichkeiten zu Informationen für Blinde

Hier soll nur ein kurzer Überblick der Möglichkeiten für Blinde, an Informationen zu gelangen, gezeigt werden. Es sollen vor allem die Probleme der bisherigen Medien deutlich gemacht werden, um die Bedeutsamkeit der Entwicklung des DAISY-Standards und des Digital Talking Books zu veranschaulichen.

Der Tastsinn

Das erste Buch, welches ein Bewusstsein für die Probleme der Blinden schaffen wollte, wurde 1646 in Italien von einem Autor unter dem Pseudonym S. D. C. verfasst. Übersetzt ins Französische sorgte es in Frankreich für größeres Aufsehen (Basu, S.G. : Public library services to visually disabled children. Jefferson, N.C : McFarland, 1991. – ISBN 0-89950-622-4; S. 6). In der folgenden Zeit befassten sich auch Philosophen wie Lock und Rousseau in ihren Arbeiten mit dem Thema. Insbesondere Rousseau stellte fest, dass die Bildung über andere Sinne gefördert werden müsste. Der Franzose Valentin Haüy (1745-1822) war der erste, der sich aktiv um eine solche Möglichkeit bemühte und sich um die Bildung von blinden Kindern kümmerte. Dabei löste er sich aber nicht von der herkömmlichen Schrift, sondern stellte diese hervorgehoben da, so dass sie ertastbar war. Er bemühte sich in vielen Wissensbereichen (Mathematik, Geographie, Musik etc.) mit seiner Relief-Methode den Blinden zu helfen (vgl. Basu, S. 13-14).

C. Barbier (1767-1842) löste sich von diesem Festhalten an der herkömmlichen Schrift und erdachte sich ein Punktschrift, die schließlich von Louis Braille (1809-1852), der selber im Alter von drei Jahren erblindete, zur heute bekannten Braille-, Punkt,- oder auch Blindenschrift weiterentwickelt wurde.
Mit der Brailleschrift war ein guter Schritt getan. Wie im ersten Abschnitt erwähnt, gibt es aber auch einen großen Anteil von Menschen, die im hohen Alter erblindet sind oder zumindest nicht von Geburt an blind sind (sogenannte Späterblindete). Da im Alter Tastsinn und Konzentration stärker abnehmen ist es häufig für Betroffene zu mühsam die neue Schrift zu erlernen (vgl. Busch, S. 82). Ein weiteres Problem stellt der Platzbedarf der Schrift selber dar. So benötigt man siebzehn großformatige Bücher in Braille-Kurzschrift (dort sind einige Zeichenfolgen bereits verkürzt dargestellt) um einen Dudenband darzustellen. Zudem muss stark sequentiell gelesen werden, was sich gerade bei eben solchen Nachschlagewerken als hinderlich darstellt (vgl. Busch, S. 44).

Das Hören

Bereits 1931 wurden von der „American Foundation for the Blind“ in einem experimentellen Versuch Talking Books (Obwohl ich keine Hinweis zur Prägung dieses Begriffes gefunden habe, nehme ich an, dass es eine in englischsprachigen Bibliotheken Konvention ist um sich von den kommerziellen Hörbüchern abzugrenzen.) produziert (Clark, Leslie L. (Hrsg.) : A Guide to developing Braille and talking book services. München u.a. : Saur, 1984; S. 25). Das Programm wurde schnell ausgeweitet und von der Division for the Blind and Physically Handicapped, einer Abteilung der amerikanischen Library of Congress (LOC) aufgegriffen. Die Abteilung wurde 1978 in National Library Service for the Blind and Physically Handicapped (NLS) umbenannt. 1963 führte das Unternehmen Philips die Kassette in den Markt ein, welche Aufgrund ihrer schnellen Verbreitung, des praktischen Formats und der Zukunftssicherheit als von Philips vertretenem Standard, gute Vorraussetzungen für den Einsatz in Blindenhörbibliotheken bot. Zudem war die Qualität erheblich besser als bei den bisher produzierten Schallplatten oder der teuren Bandproduktionen (vgl. Clark, S. 26).

Mit dem Talking Book konnten einige Nachteile der Braille-Schrift ausgeglichen werden. Andererseits aber war es zu den Hochzeiten der Kassetten ein sehr sequentiell zu konsumierendes Gut und die Einführung der CD hat wenig an dieser Tatsache was geändert. Eine spezielle Passage zu finden ist auch mit Spulen nur schwierig möglich und Nachschlagewerke oder Fachbücher sind somit nur schwer zu realisieren. Damit bleibt einer großen Nutzergruppe weiterhin vieles unzugänglich. Dennoch wurde bereits Mitte der Achtziger in der LOC eine stetig steigende Nachfrage und Produktion bei Talking Books verzeichnet, während die Produktion von Braille-Büchern nur geringfügig anstieg (vgl. Linknote 11, S. 87).

Der PC als Mittler

Der PC und das Internet bieten weitere Möglichkeiten den Zugang zu Informationen für Blinde auszubauen. Da Braille eine analoge Darstellung des Alphabets ist, so ist z.B. eine Ausgabe von Bildschirmtexten auf sogenannte Braillezeilen möglich. Diese Braillzeilen sind um einen „Leseteil“ erweiterte Tastaturen. Dabei werden die Buchstaben mit kleinen Stiften gebildet und in der richtigen Kombination mechanisch leicht angehoben. Gesteuert wird dies über eine Screenreader-Software. Über spezielle Drucker ist auch ein Ausdruck in Braille möglich.
Eine Alternative zu Braille ist die Audio-Ausgabe der Texte, wobei eine synthetische Stimme die Rolle des Vorlesers übernimmt. Eigenen Erfahrungen nach ist dies gewöhnungsbedürftig, aber die Qualität in Aussprache und Wortfluss ist durchaus schon annehmbar, wenn auch sicher noch verbesserungsfähig (www.fastbot.de: Hier wird eine Suchmaschine mit Sprachausgabe angeboten. Interessant für einen ersten Eindruck.).
Des weiteren gibt es die Möglichkeit mit Texterkennungssoftware (OCR: Optical Character Recognition) über einen Scanner eingelesene Printerzeugnisse auf den PC verfügbar zu machen. Diese Inhalte können dann mit den oben genannten Mitteln gehört oder als Braille gelesen werden.
Die genannten Möglichkeiten sind interessant, haben aber ihre Nachteile. Der Nachteil der Texterkennung liegt nahe, denn zum einen muss das Printmedium erst einmal vom Blinden auf die Relevanz hin erschlossen werden und zum anderen ist das Scannen und die Texterkennung sehr zeitaufwendig. Die Ausgabe von bereits vorhandenen elektronischen Texten ist für Dokumente (Briefe, Berichte etc.) sicher eine gute Alternative, allerdings stellen Bilder und Grafiken auch dort erste Hürden dar, da sie einen Inhalt wiedergeben, der nicht „übersetzt“ werden kann. Internetseiten sind in ihrer Strukturierung häufig sehr komplex und für Blinde problematisch bis gar nicht zu handhaben. Zwar gibt es vom World Wide Web Consortium (W3C) Richtlinien bezüglich Accessibility (frei übersetzt „Barrierefreiheit“) und von ihm wurde auch die Web Accessibility Initiative (WAI) ins Leben gerufen, dennoch spiegelt sich dies noch nicht in der Wirklichkeit wieder. Dennoch bietet das Internet wohl am ehesten noch die Möglichkeit tagesaktuelle Nachrichten aus dem Printbereich zu erhalten. Vorbildcharakter könnten Projekte wie das der Wochenzeitung „Die Zeit“ haben, die ihre Artikel auch zum anhören anbietet – dies allerdings nicht mehr kostenlos (Zeit-Artikel – nur teilweise kostenlos – zum anhören).

Der DAISY-Standard – Überblick über Ziele und Entwicklung

Der DAISY-Standard (Digital Accessible Information SYstem) wurde über eine lange Phase entwickelt, deren Stationen hier kurz vorgestellt werden. Neben der Bedeutung für die Gemeinschaft der Blinden und Sehbehinderten (in vielen Ländern Europas oder auch den USA (Daisy.org: FAQ) auch um weitere Gruppen erweitert – z.B. Lerngestörten, Legasthenikern usw.) ist die Entwicklung auch im Rahmen des Studiums und seiner Perspektiven interessant, insofern hier Bibliotheken Innovationsträger sind. Im Rahmen dieses Referates kann allerdings nur eine kurze Vorstellung der beteiligten Organisationen geführt werden.

I. TPB (Talboks- och punktskriftsbiblioteket: The Swedish Library of Talking Books and Braille)

Die erste schwedische Blindenbibliothek wurde 1892 von der gemeinnützigen Organisation Braille Association gegründet und wurde 1911 von der Swedish Association of the Blind übernommen. 1980 wurde die Bibliothek schließlich zur TPB und zugleich zu einer staatlichen Einrichtung. Seit 1955 findet der Verleih von Talking Books statt.

1988 wurde das DAISY-Project ins Leben gerufen. Der Grund war die Unzufriedenheit mit der Unzulänglichkeit der bestehenden Talking Books. Als zwei Hauptziele wurden angestrebt mehr als 20 Stunden Sprache auf eine CD zu bringen und dem Leser einen freien Zugriff auf den Inhalt eines Talking Books über das Inhaltsverzeichnis zu ermöglichen (vgl. 11). Der Kern des Projektes war die satzweise Speicherung des Audioteils auf der CD. 1993 wurde eine Softwarefirma beauftragt eine Software zu entwickeln, die die Aufnahme und Widergabe von Digital Talking Books (DTB) ermöglichen sollte. Darüber hinaus sollte sie folgende Anforderungen erfüllen (TPB – History of Daisy):

  • die Möglichkeit sich Satzweise oder Abschnittsweise im Text zu bewegen
  • die Möglichkeit über das Inhaltsverzeichnis bestimmte Teile des Textes zu erreichen
  • die Möglichkeit nach bestimmten Seiten im DTB zu suchen
  • die Möglichkeiten Lesezeichen (Bookmarks) im DTB zu setzen

und in einer zukünftigen Version:

  • die Möglichkeit Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen

1994 wurde der erste Prototyp vorgestellt und weltweit wuchs das Interesse an einem einheitlichen Format für Talking Books.

II. IFLA (The International Federation of Library Associations and Institutions)

An dieser Stelle wird die IFLA (The International Federation of Library Associations and Institutions) interessant. Der Japaner Hiroshi Kawamura führte 1995 den Vorsitz der IFLA bei einer Konferenz zum Thema Die nächste Generation von Hörbüchern. Zu der Zeit hatte die japanische Firma Plextor bereits an einem eigenen System namens PLEXTALK für DTB’s gearbeitet. Kawamura hatte der Firma das Anliegen vorgetragen ihren proprietären Standard zugunsten des zu einem offenen Standard zu entwickelnden DAISY’s aufzugeben. Die Firma entschloss sich dem zu entsprechen und wurde nach Gründung des DAISY-Consortiums Produzent des ersten Prototyps eines Abspielgerätes für einen „Weltfeldtest“ (vgl. auch TPB – History of Daisy).

Die IFLA wurde 1927 in Schottland (Glasgow) gegründet, hat seit 1971 aber den Hauptsitz in den Niederlanden in der Royal Library in Den Haag. Als ihre Ziele formuliert die IFLA:

  • die Durchsetzung hoher Standard in Bereitstellung und Lieferung von Bibliotheks- und Informationsdiensten
  • Förderung des Verständnisses um den Wert von guten Bibliotheks- und Informationsdiensten
  • die Vertretung der Interessen der Mitglieder weltweit

Ein tragender Wert dabei ist die Durchsetzung und Erhaltung der Freiheit von Informationen gemäß Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die IFLA bezeichnet sich selbst als „The leading international body representing the interests of library and information services and their users.” (IFLA.org: More about IFLA).
Die IFLA zählt in 155 Ländern 1700 Mitglieder und mehr als 25 Firmen der Informationsindustrie und viele weitere Organisation wie die WTO, ISO und UNESCO arbeiten mit ihr zusammen.
1977 wurde die Libraries for the Blind Section eingerichtet, welche sich mit der Umsetzung der Ziele speziell für Blinde (Service, Standards, Copyrightfragen u.a.) beschäftigt.
Die TPB und die später vorgestellte Norddeutsche Blindenhörbücherei e.V. sind Mitglied der IFLA.

III. Das DAISY-Consortium

Auf Initiative der TPB und auch in Folge oben genannter IFLA-Konferenz lud die TPB 1996 sechs Bücherein zur Gründung des DAISY-Consortiums ein. Mittlerweile sind es zwölf Vollmitglieder und 45 assoziierte Mitglieder sowie einige nahestehende Organisationen und Firmen. Die „Die Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien e.V.“ vertritt dabei deutschen Blindenhörbücherein als Vollmitglied. Diese Arbeitsgemeinschaft war vor der Umwandlung zu einem Verein 1983 ein loser Zusammenschluss um Doppelaufsprachen in den verschiedenen Blindenhörbücherein zu vermeiden. Daisy finanziert sich über Beiträge der Vollmitglieder und über Spenden- und Förderungsmittel.

In den folgenden Jahren wurde an dem Standard gearbeitet und ein wichtiger Schritt zur Etablierung des Formates wurde durch die Annerkennung Microsofts im Jahre 2000 getan (vgl. auch IFLA.org: More about IFLA). Einige Bibliotheken beginnen zu dieser Zeit auch mit der Produktion von DTB und geben wie beispielsweise die TPB die Herstellung analoger Talking Books in diesem Zuge auf (Ende 2003 hatte die TPB bereits 12.000 DTB’s im Bestand). Der Schritt zu einem echten Standard wurde 2002 vollzogen als die NISO (National Information Standards Organization) DAISY als Standard aufnimmt (Niso.org: Digital Talking Book Standard Approved). Ohne in die technischen Details zu gehen sei gesagt, dass das DTB auf bereits bestehenden und offnen Standards basiert. Den Kern bildet XML (eXtended Markup Language), welche eine Strukturierung des Textes erlaubt (und somit z.B. das setzen von Sprungmarken ermöglicht). Auf XML aufsetzend kommt SMIL (Synchronized Multimedia Integration Language – eine Empfehlung des W3C) zum Einsatz. SMIL ermöglich u.a. die Synchronisation bzw. Zuordnung von Textpassagen zu bestimmten Audiopassagen (sehr anschaulich gesagt ist es eine Art Karaokefunktion). Als Audioformat kommt wahrscheinlich vor allem MP3 zum tragen, aber auch WAVE_LPCM (das Format, welches bei der gewöhnlichen Audio-CD zum Einsatz kommt) ist möglich. Diese Einbindung bereits vorhandener Techniken und Standards stellt sich naturgemäß als großer Vorteil für den praktischen Einsatz des DAISY-Standards dar. Im Folgenden sind die sechs im Standard festgelegten Klassen eines DTB’s (oder auch DAISY-Books) aufgeführt (daisy.org: What is a DTB?):

  1. Full audio with Title element only: This is a DTB without navigable structure. Only the title of the DTB is available as text – the actual content is presented as linear audio only. Direct access to points within the DTB is not possible.
  2. Full audio with Navigation Center only (NCC or NCX (NCX [Navigation Control File for XML Applications]: (Enthält alle Verweise zu Stellen eines Textes zu denen der Benutzer springen kann.)): This is a DTB with structure. The structure is two-dimensional, providing both sequential and hierarchical navigation. In many cases, the structure in this type of Daisy DTB resembles the table of contents of its print source. Some of these productions provide page navigation.
  3. Full audio with Navigation Center and partial text: This is a DTB with structure as described above, as well as some additional text. The additional text components may occur where keyword searching and direct access to the text would be beneficial, e.g., index, glossary, etc. The audio and existing text components are synchronized.
  4. Full audio and full text: This is a DTB with structure and complete text and audio. The audio and full text are synchronized. This type of production may be used to generate braille.
  5. Full text and some audio: This is a DTB with structure, complete text, and limited audio. This type of DTB could be used for a dictionary where only pronunciations are provided in audio form. As in the previous categories, the audio and text are linked.
  6. Text and no audio: This is a DTB containing a Navigation Center and marked up/structured electronic text only. No audio is present. This file may be used for the production of braille.

Die zweite genannte Klasse entspricht insbesondere der Anforderung nach flexibler Navigation während man bei Klasse 5 und 6 durchaus auch den Gedanken an eine interessante Ergänzung für “normale” Leser erlaubt. Auf der Internetseite des „Marland Spezial Versands“ finden sich immerhin bereits 3 Daisy-Player welche sich in einem preislichen Rahmen von 120€ – 300€ bewegen. Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) empfiehlt sogar den günstigsten, welcher auch normale Audio- und MP3-CD’s abspielen kann und somit vom preislichen Rahmen durchaus mit derzeitigen „normalen“ CD/MP3-Playern vergleichbar ist. Des Weiteren erlauben alle Player das Setzen von Lesezeichen. Software für den PC gibt es bereits in einem etwas breiteren Angebot. Die gerade genannte DZB bietet sogar den eigenproduzierten und kostenlosen Software-Player „DAISY-Leser“ zum Download an. Einen Schritt weiter geht die TPB, die bereits ganze DTB’s zum Download für Nutzer anbietet. Hierbei ergibt sich aber trotz des bereits kompakten Formates von DTB’s (zumindest bei Verwendung von MP3) die Hürde langer Downloads bei langsamen Internetzugängen.

Um einen Überblick an die grundsätzlichen Anforderungen und Wünsche an ein Digital Talking Book übernehme ich eine längere Übersicht der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der European Blind Union (EBU), die von Elke Dittmer in dem Artikel „Die neue Hörbuchgeneration“ dargestellt werden und vor der Einführung des DAISY-Standards bei der NISO formuliert wurden. Mit den bereits vorangegangen Informationen ist ersichtlich, dass nahezu alle Wünsche Berücksichtigung gefunden haben. Einzigst bleibt sicher immer die Frage des Schutzes des Copyrights offen.

ZIELGRUPPEN UND ZIELGRUPPENSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN

  • Studenten und Berufstätige (Blinde und hochgradig Sehbehinderte)
    • Das Medium muss mit dem Computer nutzbar sein
    • Der Nutzer sollte Zugriff auf eine Titeldatenbank haben.
    • Hörbücher sollten per Telefonkabel, Fernsehkabel oder Satellit übertragbar sein
    • Ein One-Way-Medium, das nicht zurückgegeben werden muss, ist vorzuziehen.
    • Der Text des Buches sollte per Computer zugänglich sein für Braillezeilennutzer.
    • Der Nutzer sollte Anmerkungen machen können.
    • Umfangreiche Suchfunktionen sind nötig
  • Freizeitgestaltung (Blinde und hochgradig Sehbehinderte)
  • Ältere Menschen (Blinde und hochgradig Sehbehinderte)
    • Einfache Handhabung des Mediums
    • Einfache Bedienung der Geräte
  • Personen mit Leseschwäche (Sehende)
  • Personen mit körperlichen Behinderung (Sehende, die kein Buch halten können)

ANFORDERUNGEN AN DAS ZUKÜNFTIGE HÖRBUCH, DIE FÜR ALLE ZIELPERSONEN GELTEN

  • Das Hörbuch muss dem kommerziellen Standard entsprechen und muss mit handelsüblichen Geräten und auch mit Blindenhilfsmitteln nutzbar sein. Ein gemeinsamer Standard bezüglich Technik und Format ist notwendig.
  • Copyrightprobleme dürfen nicht verhindern, dass Standardmedien genutzt werden können. Das Copyright muss z.B. durch Zugangsbeschränkungen per Software geschützt werden und nicht durch spezielle Geräte.
  • Hörbücher sollen inhaltlich den gedruckten Büchern entsprechen.
  • Eine menschliche Stimme soll den Text lesen.
  • Die Tonqualität muss optimal sein.
  • Mit den Geräten müssen Hörbücher, Hörzeitschriften, kommerzielle Hörbücher und auch Musik abspielbar sein.

VERSCHIEDENE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN MÜSSEN DIE GERÄTE ZULASSEN

  • Basisnutzung
  • Zusatzmöglichkeiten je nach Gerät und Nutzer
  • Portable Geräte müssen vorgesehen sein.
  • Benutzerfreundliche Handhabung.
  • Wartungsfreundliche Geräte
  • “Lesezeichen” müssen gesetzt werden können.
  • Verschiedene Abspielgeschwindigkeiten.
  • Textnavigation auf verschiedenen Ebenen: Satzweise, Absatzweise, Seitenweise, Kapitelweise, über Inhaltsverzeichnis
  • Das Medium muss robust sein.
  • Eine sichere Versandverpackung muss gefunden werden.

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

  • Frequenzbereich für die Audio-Ausgabe sollte >15000 kHz sein
  • Ein offenes Format für Aufnahme und Speicherung der Daten sollte verwendet werden.
  • Die gespeicherten Daten sollten auf verschiedene Medien kopiert werden können. (Analog und digital)
  • Die Datenkompression darf die Tonqualität nicht beeinflussen
  • Ein gemeinsamer Standard für das Indizieren, für das Datenformat und die Datenstruktur muss gefunden werden.
  • Vorteilhaft wäre die Speicherung des Originaltextes damit parallel das Hören, das Lesen mit Braillezeile und/oder Großschrift möglich ist.
  • Optimale Nutzung der Multimediatechnologie.

IV. Umsetzung in Bibliotheken am Beispiel der NBH (Norddeutsche Blindenhörbücherei e.V.)

Der Norddeutsche Blindenhörbücherei e.V. (NBH) sitzt zusammen mit der Stiftung Centralbibliothek für Blinde (CB) im selben Haus und beide werden gemeinschaftlich von vier Mitarbeitern in Geschäftsführung, Lektorat und Büro geführt. Die Finanzierung erfolgt jeweils über Spenden (NBH: 30%) und Fördermittel (NBH: 70%).

Die Stiftung – heute Stiftung des öffentlichen Rechts – wurde 1905 auf Initiative Hamburger Bürger gegründet. Der über freiwillige Helfer aufgebaute Bestand an Braille-Büchern wurde im 1. Weltkrieg zum Teil vernichtet und wurde erst nach Ende des 2. Weltkrieges wieder ausgebaut. Schwerpunkt der Sammlung liegt auf Belletristik und für Laien verständlicher Sachliteratur. Der Bestandsaufbau selber erfolgt über den Erwerb von durch Blindenschriftdruckereien produzierten Bücher. Es wird aber auch eigenständig produziert. Zum einen geschieht dies durch Personen, die mit Blindenschreibmaschinen (Perkins-Schreibmaschine) Bücher abschreiben. Diese arbeiten auf Honorarbasis, wobei pro Jahr etwa 25 neue Bücher entstehen, deren Preis sich pro Stück auf etwa 1000€ belaufen. Diese Braille-Bücher sind dann jedoch Unikate. Mittlerweile werden aber auch Bücher digital eingelesen und schließlich gedruckt. Die Produktion erfolgt in Kurzschrift. Der Bestand der CB umfasst derzeit 7000 Titel in 30.000 Blindenschriftbänden. Davon werden jährlich 15.000 Bände an 800 Benutzer ausgegeben (das entspräche einem Schnitt von ca. 21 Bänden pro Benutzer). Der Katalog kann bei der Centralbibliothek online eingesehen werden oder auch in verschiedenen Formen bestellt werden. Möglich sind Braille-Ausgaben, wobei hier nach Literaturgattung (Belletristik, Sachliteratur und Kinder- und Jugendbüchern) und einem gesonderten Katalog für in Vollschrift erschienen Büchern unterschieden wird. Die Preise rangieren zwischen 6€ und 11€. Alternativ kann auch eine herkömmlich gedruckte (auch Schwarzdruck genannt) Ausgabe bezogen werden – dies in zwei unterschiedlichen Schriftgrößen (1 Band mit kleiner Schrift 9€, 3 Bände mit grosser Schrift 19€), aber dafür mit dem Gesamtbestand. Als letzte und günstigste Möglichkeit (4€) steht eine CD-ROM mit integriertem Suchprogramm zur Bestellung bereit. Seit 2003 ist die CB als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. In der Centralbibliothek sind vier blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Mitarbeiter, eine sehende Korrekturleserin und eine Buchbinderin angestellt.

Die Norddeutsche Blindenhörbücherei wurde 1958 durch Kriegs- und Zivilblindenvereine der norddeutschen Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg gegründet. Sie ist als ergänzendes Angebot zu der bereits bestehenden CB im Hinblick auf die Späterblindeten (und damit meist Nicht-Braille-Leser) eingeführt worden. Während früher noch analoge Hörbücher auf Kassette produziert wurden, so ist die Produktion seit 2000 auf DTB’s umgestellt worden. Seitdem sind bereits 1500 Titel in diesem Format produziert worden, wobei die jährliche Tendenz steigend ist. Der Bestand umfasst 7000 Titel (Stand 2000 – vor der digitalen Produktion) und 35.000 Boxen (es ist nicht klar ersichtlich, ob diese den Versandboxen entsprechen – diese können 6 Kassetten fassen). An 5500 Benutzer werden jährlich 250.000 Versandboxen (täglich etwa 800-1200) verschickt. Bestellungen und Beratung der Kunden erfolgen telefonisch oder schriftlich. Kunden können auch den Gesamtkatalog in 2 Schwarzschrift-Bänden (21€) oder als CD-ROM-Version (12€) bestellen. Der Katalog gliedert sich im Bereich Romane in 52 Untergruppen. Die Blindenhörbücherei beschäftigt 8 Angestellte in den Bereichen EDV, Hörerberatung, Versand und Studio.

Wie erwähnt wird seit 2000 digital produziert, wobei aber neben CD-Versionen immer noch zusätzlich Kassettenversionen angeboten werden. Die erste Aufnahme erfolgt auf beliebig oft löschbaren Magneto-Optical-Disks, wobei diese selber sich nicht zur Archivierung eignen und deswegen CD’s als Master erstellt werden. Da alles digital ist verbindet sich damit kein Qualitätsverlust.
Das Studio selber ist sehr modern eingerichtet, aber da die technischen Details im Rahmen dieses Referates nicht zu ausführlich behandelt werden sollen, sei der interessierte auf die Homepage der NBH verwiesen – auch interessant die Innenansicht des Studios. Interessant ist aber doch zu erwähnen, dass von digitalen Mastern jährlich 25.000 Kopien auf Kassetten erstellt werden. Zudem haben die Hörbücher (bzw. Talking Books) einen hohen Qualitätsstandard durch das Hinzuziehen von professionellen Sprechern, wie z.B. Schauspielern, zu der Produktion.
1999 wurde eine Ausschreibung an Firmen im Rahmen des Projektes „Archivrettung“ getätigt. Hintergrund war (bzw. ist, denn die Ausschreibung ist immer noch auf der Homepage präsent (Projekt Archivrettung der NBH; dies ist ein Link aus dem Referat, die Verlinkung auf der NBH-Seite finde ich nicht mehr), dass die alten Master-Tonbänder – 50.000 Tonbänder mit 45-60 Minuten Aufnahme – digitalisiert werden sollten. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • veraltete Technik
  • damit verbunden steigende Preise für Tonbänder, da es weniger Abnehmer gibt
  • weltweit liefern nur zwei Firmen Schnell-Kopiergeräte für Kopien auf Kassette und deren Angebot läuft in naher Zukunft aus
  • die Qualität leidet im Laufe der Zeit, da die Bänder Verschleißerscheinungen unterliegen
  • gewisse Teile sind in Deutschland gar nicht mehr erhältlich (Pappschachteln und Leerspulen)

Als Zielmedium sollten CD’s zum tragen kommen. Es ist leider nicht klar, ob diese Ausschreibung erfolgreich war, da sie immer noch auf der Startseite der Homepage zu finden ist (2006: siehe vorhergehenden Linknote). Es ist denkbar, dass es nur wenige Firmen gibt, die eine solche Menge innerhalb annehmbarer Zeiten bewältigen können. Im übrigen müsste diese Aufgabe alleine von der NBH über Spenden finanziert werden, da die vier Bundesländer im Einzugsbereich zwar die Richtigkeit des Schrittes anerkennt, ihn aber nicht finanziell unterstützen. Die Digitalisierung ist auf jeden Fall auch im Sinne des DAISY-Books, da die Titel dann auch auf diesen Standard hin aktualisiert werden können.

Zu erwähnen bleibt, dass beide Bibliotheken reine Versandbibliotheken sind. In diesem Zusammenhang ist es auch interessant zu sagen, dass die deutsche Post mit der Blindensendung einen speziellen und kostenlosen Dienst für Blinde und anerkannten Anstalten für Blinde anbietet.Allerdings wurde mir in einem Gespräch die Befürchtung mitgeteilt, dass sich dies zukünftig ändern könnte und damit evtl. Gebühren für den Nutzer eingeführt werden müssten, die derzeit nicht verlangt werden.

Neben der Mitgliedschaft bei der IFLA ist die Norddeutsche Hörbücherei auch über die Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien e.V. bei dem DAISY-Consortium vertreten. Seit dem 14. September 2004 sind nun die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien e.V. und der Arbeitsgemeinschaft der Blindenschriftdruckerein und -bibliotheken e.V. zu einem weiteren Verein, der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (MEDIBUS), zusammengewachsen (MEDIBUS; 2006: Ursprünglich war hier ein Verweis zur entsprechenden Pressemitteilung der DZB). Die Geschäftsführerin der NBH und CB, Elke Dittmer, ist bis auf die Arbeitsgemeinschaft der Blindenschriftdruckerein und -bibliotheken e.V. auch im Vorstand. Die MEDIBUS hat anscheinend noch keine eigen Internetpräsenz, dies wohl auch weil sie gerade gegründet wurde, aber die Satzung des Vereins findet sich auf der Seite der NBH: Medibus Satzung (Der Link ist veraltet, da Medibus mittlerweile durchaus eine eigene Internetpräsenz hat – langsam werd ich aber doch ein wenig zu müde um da noch zu gucken). Der bereits erwähnte Artikel 45a des Urheberrechtsgesetzes ermöglicht es grundsätzlich die Zielgruppe der Blindenhörbücherein zu erweitern. In einem Gespräch mit Frau Beduhn, Mitarbeiterin der NBH, habe ich erfahren, dass die Benutzerordnung der Bibliothek in Absprache mit der MEDIBUS erweitert werden müsse. In der Satzung des Vereins vom 14.09.2004 in Paragraph 2 („Zweck des Vereins und Sicherung der Gemeinnützigkeit“) Artikel 1 heißt es:

Ziel des Vereins ist es, die Versorgung blinder, sehbehinderter und anderer Menschen im deutschsprachigen Raum, die Gedrucktes nicht handhaben können, mit Informationen, die in einem diesem Personenkreis zugänglichen oder zum Zwecke der Zugänglichkeit angepassten Medium dargeboten werden, zu fördern und zu ihrer Sicherung beizutragen.

Damit scheint mir schon die Grundvoraussetzung erfüllt zu sein, da hier nicht nur die Gemeinschaft der Blinden und Sehbehinderten eingeschlossen wird. Es ist also zu erwarten, dass die Blindenhörbücherein ihre Zielgruppenkompetenzen demnächst erweitern werden.

In dem Gespräch mit Frau Beduhn habe ich auch erfahren, dass die DTB’s von den Nutzern gut angenommen und von bereits 20% intensiv genutzt werden. Interessanterweise liegt das Interesse bei Männern wohl etwas höher als bei Frauen. Etwas erstaunlich fand ich, dass es von den Nutzern wohl auch den Wunsch nach Hörspielen gibt. Vielleicht ist dieser Wunsch aber auch damit zu erklären, das reguläre Bibliotheken, welche solche ja durchaus anbieten, einfach nicht oder nur schwer durch Blinde oder Behinderte allgemein nutzbar sind. Angesprochen wurde auch die Möglichkeit DTB’s zukünftig zum Download anbieten (wie bereits oben erläutert bietet die TPB dies bereits an). Damit verbindet sich aber sicher eine Kostenfrage – man bedenke, dass die Blindenpost kostenlos ist – und die Frage wie insbesondere ältere Nutzer diese Möglichkeit nutzen könnten.

Insgesamt vermittelt die NBH den Eindruck, dass der Sprung ins „Digitale Zeitalter“ sehr gut zu gelingen scheint. Bei allen Kürzungen und Schließungen öffentlicher Bibliotheken in den letzten Jahren bleibt zu hoffen, dass diese Zukunfts- und Nutzerorientiertheit auch zukünftig beibehalten werden kann.

Fazit

Dieses Referat hat sich im Laufe seiner Entstehung als ein ziemlich komplexes Thema erwiesen, denn selbst bei herauslassen vieler technischer Details ist die Darstellung der Notwendigkeit und der Entwicklung des DAISY-Standards ein großes Feld. Insbesondere die Darstellung der Entwicklung ist recht schwierig, da unglaublich viele Organisation an ihm beteiligt waren, wobei hier nur die wichtigsten „Weichensteller“ genannt wurden.

Gerade im Rahmen des Studiums ist es aber eine spannende Sache wie Bibliotheken weltweit zusammenarbeiten und innovativ tätig werden. Insbesondere bei diesem Thema stellen sich Bibliotheken auch als sehr aktive Vertreter von Grundrechten und der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.“, insbesondere dem auf freien Zugang zu Informationen für alle, dar.

In Vorbereitung auf dieses Thema ist mir aber auch die schwierige Quelllage aufgefallen. So habe ich keinen deutschen Artikel gefunden, der sich mit dem Thema DAISY oder DTB beschäftigt (viel Vertreten sind japanische Artikel, was sich im Verlauf des Referats als Konsequent erwies, da auch die japanische Regierung und das Untenehmen Plextor viel Förderung in diesem Rahmen geleistet haben). Bei Monographien ist zmdst. im deutschen sehr wenig publiziert worden – und das bezieht sich auch auf den weiteren Themenkreis der Blindenbibliothek. Die zwei englischsprachigen Quellen die ich habe sind zwar recht alt (Anfang der 80er), vom Umfang und Inhalt aber doch sehr viel ergiebiger. Vielleicht mangelt es den (Blinden-)Bibliotheken in Deutschland auch etwas am nötigen „Sendungsbewusstein“, denn selbst die Zielgruppe der Blindenbibliotheken wissen nicht immer von deren Existenz.

Das „Digital Talking Book“ ist meines Erachtens ein wichtiger und guter Schritt um Blinden, Sehbehinderten und eben über diese mit 655.000 Betroffenen bereits sehr große Gruppe hinaus, weiteren Gruppen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Obwohl der Standard schon sehr viel Funktionalität bietet kann er aber nicht der letzte Schritt sein. Es stellen sich in dieser Hinsicht auch Fragen, inwieweit man den Prozess durch Automatisierung verbessern kann. Für Belletristik wird ein Sprecher wohl immer eine sinnvolle Voraussetzung bleiben, da eine synthetische Stimme auf lange Dauer ermüdend wirkt. Für gewisse Bereiche von Fachbüchern und insbesondere Nachschlagewerken kann aber auch eine synthetische Stimme ausreichend sein und schneller mehr relevante Informationen verfügbar machen. Die Danish National Library for the Blind (DBB) setzt bereits erfolgreich den Synthetic Talking E-Book (STEB)-Generator ein, der innerhalb einer Stunde acht Stunden gesprochenen Text generieren kann. Eine Frage die sich aber auch aufdrängt ist, warum nicht beispielsweise bei der an Die Deutsche Bibliothek abgeführten Pflichtexemplare nicht gleich durch elektronische Varianten ergänzt werden (können) und zumindest bis zu einer eindeutigen Rechtslage als Nicht-Entleihbar Archiviert werden können. Gewiss sind da mehrere Probleme gesetzlicher und praktischer Form mit verbunden, dennoch scheint mir das doch zukünftig immer wichtiger zu werden.

Das Thema DAISY und Digitalisierung wirft in jeder Hinsicht viele Fragen auf die Zukunft von Blindenbibliotheken und Bibliotheken im Allgemeinen auf. Im Fokus dieses Referates liegt jedoch der DAISY-Standard und seiner Entwicklung, weswegen diese Fragen hier nur als Anregung gestellt werden können.

Abschließend sei noch erwähnt, dass ich positiv überrascht von dem DAISY-Leser der Deutsche Zentralbücherei für Blinde war. Die NBH hat mir freundlicherweise einige Fehldrucke ihrer DAISY-Books, sowie ein DAISY-Book mir Informationen über die NBH selber und eine DAISY-Ausgabe des „Hamburger Literaturjounals“ (produziert und 2-monatig erscheinend von der NBB) überlassen. Letzteres habe ich mir als erstes betrachtet und ich war doch erstaunt wie gut man auch „mit geschlossenen Augen“ und kurzem Lernprozess der Tastenkombinationen sich im Inhalt bewegen konnte. Als Hörbuchliebhaber kann ich mir auch sehr gut Vorstellen, dass diese Technik in einigen Jahren auch „Sehenden“ am kommerziellen Markt geboten werden wird und ein ähnliches Interesse wie das kommerzielle Hörbuch in den letzten zehn Jahren erlebt hat erfahren wird.


4 Antworten zu “Digital Talking Books (DAISY) – ein altes Referat”

  1. Danke für den Hinweis bzw. die Erinnerung 🙂

    Was mir jetzt noch dabei aufgefallen ist, ist das der mögliche Nutzerkreis anscheinend doch nicht erweitert wurde, zumindest was die NBH angeht sicher nicht. Dabei hatte ich es damals in dem persönlichen Gespräch so verstanden, als ob dies durchaus ein wichtiges, angestrebtes Ziel sei. Trotzdem ist MediBus natürlich eine gute Adresse.

  2. Inzwischen würde sich ein Blick auf die MediBuS Seite lohnen. Der Zentralkatalog der Blindenhörbüchereien mit allen im deutschsprachigen Raum ausleihbaren Kassetten und DaisyHörbüchern ist online. Der inhaltlich gleiche Katalog – aber mit Warenkorbfunktion und der Möglichkeit als Leser der DBB (Deutsche Blinden-Bibliothek im Marburg) Titel via Fernleihe auch aus den Beständen anderer Hörbüchereien zu entleihen ist auf der Homepage der Blista unter www.blista.de/dbb zu finden.